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28.10.2009
Bei dem De-Minimis-Programm werden durch die Änderung der Förderrichtlinien zum 1. November 2009 die Förderhöchstbeträge aufgestockt. Zudem gibt es einige Änderungen im Vergleich zum Förderzeitraum 2009. Das BAG weist insbesondere darauf hin, dass künftig nur schwere Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden können, bei denen der Antragsteller selbst Eigentümer oder in den Zulassungsbescheinigungen eingetragener Halter ist. Im Hinblick auf das begrenzte Fördervolumen wird darauf hingewiesen, dass die Anträge entsprechend dem Antragseingang bearbeitet werden.
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages soll laut BAG von 600 Euro auf 1400 Euro steigen. Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag berechnet sich nunmehr aus der Anzahl berücksichtigungsfähiger schwerer Nutzfahrzeuge des Antragstellers multipliziert mit 1400 Euro. Wobei der absolute Förderhöchstbetrag je Unternehmen weiterhin bei 33.000 Euro liegt.
Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke und weitere Informationen stehen ab November auf den Internetseiten des BAG zum Abruf bereit. (sb)
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Maut-Harmonisierung: Förderprogramme gehen in zweite Runde
Ab dem 1. November können die neuen Anträge für die Förderprogramme "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung" gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum beginnt grundsätzlich mit Eingang des Antrags beim Bundesamt für Güterverkehr BAG, frühestens jedoch zum 1. Januar 2010. Förderanträge für 2010 können für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ bis zum 15. Februar 2010, für das „De-minimis“-Förderprogramm bis zum 31. März 2010 gestellt werden. Maßgebend ist jeweils der Eingang des vollständigen Antrages beim BAG.Bei dem De-Minimis-Programm werden durch die Änderung der Förderrichtlinien zum 1. November 2009 die Förderhöchstbeträge aufgestockt. Zudem gibt es einige Änderungen im Vergleich zum Förderzeitraum 2009. Das BAG weist insbesondere darauf hin, dass künftig nur schwere Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden können, bei denen der Antragsteller selbst Eigentümer oder in den Zulassungsbescheinigungen eingetragener Halter ist. Im Hinblick auf das begrenzte Fördervolumen wird darauf hingewiesen, dass die Anträge entsprechend dem Antragseingang bearbeitet werden.
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages soll laut BAG von 600 Euro auf 1400 Euro steigen. Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag berechnet sich nunmehr aus der Anzahl berücksichtigungsfähiger schwerer Nutzfahrzeuge des Antragstellers multipliziert mit 1400 Euro. Wobei der absolute Förderhöchstbetrag je Unternehmen weiterhin bei 33.000 Euro liegt.
Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke und weitere Informationen stehen ab November auf den Internetseiten des BAG zum Abruf bereit. (sb)
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