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24.01.2012
Regelarbeitszeit LKW-Fahrer

Regelarbeitszeit soll beschränkt werden
(Bild: Shutterstock)

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Regierung plant Arbeitszeitgesetz für Selbstfahrer

Selbstständige LKW-Lenker sollen künftig außer den Lenkzeiten auch die Arbeitszeitvorschriften beachten. Das sieht ein Entwurf für ein Arbeitszeitgesetz für selbständige Kraftfahrer vor, dass die Bundesregierung am 30. Dezember 2011 im Bundesrat eingebracht hat.

Danach soll die Regelarbeitszeit auf 48 Stunden pro Woche beschränkt werden. Die Arbeitszeit soll auf bis zu 60 Stunden ausgeweitet werden dürfen, wenn innerhalb von vier Monaten ein Ausgleich erfolgt. Zeiten als Beifahrer oder Bereitschaftszeiten sollen nicht hinzugerechnet werden. Die Vorschriften lehnen sich, soweit dies für Selbständige möglich ist, an die geltenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes an. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Der Gesetzentwurf muss nun noch den Weg durch das Gesetzgebungsverfahren nehmen. In Kraft tritt das Gesetz allerdings erst vier Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt, also mit einer Übergangsfrist.

Deutschland setzt damit die Vorgaben der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie für Beschäftigte im Verkehrsbereich (2002/15/EG) um, wegen deren Nichtbeachtung ihr bereits Ärger drohte. Diese Richtlinie sieht vor, dass sich selbstständige LKW-Fahrer, ebenso wie ihre angestellten Kollegen, an die rechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeit halten müssen. Deutschland hatte die Richtlinie zwar für angestellte Fahrer in deutsches Recht umgesetzt, den Punkt der selbstständigen Fahrer bisher aber nicht entsprechend geregelt.


Deutschland stand damit allerdings nicht allein. Auch zwölf weitere Staaten weigerten sich bisher, die EU-Vorgaben zu erfüllen. Die Europäische Kommission hatte deshalb Ende September 2011 begonnen, gegen die ersten Staaten Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Betroffen waren zunächst Österreich, Tschechien, Frankreich, Malta, Portugal, Spanien und Schweden.

In der Gesetzesbegründung führt die Bundesregierung allerdings aus, dass sie die Einbeziehung von echten Selbständigen in Arbeitszeitregelungen, die über die Lenk- und Ruhezeiten hinaus gehen, nicht für geboten hält. Wörtlich spricht die Bundesregierung von einem "Fremdkörper im geltenden Arbeits- und Wirtschaftsrecht". Sie beteuert darin auch ihre Absicht, sich für eine Neuregelung auf EU-Ebene einzusetzen. Von der gesetzlichen Neuregelung wären schätzungsweise 29.000 Selbstfahrer betroffen. (ir)

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Profi-Mitglied
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Dann kannste den Laden auch gleich zu machen.......das ganze Gesetz ist sowieso Bullshit und völlig unpraktikabel.
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Das läuft genauso weiter wie bisher, weil es keiner kontrolliert !
Solange die Speditionen und Transportunternehmen nicht überwacht
werden, wird die Arbeitszeit nie eingehalten !
Die Polizei und auch die BAG interessiert das absolut nicht, die gucken nur
auf die Fahrzeitreglung, aber keinen interessiert das Arbeitszeitgesetz.

Ich habe mal bei einer Behörde angefragt, warum nicht die Betriebe
kontrolliert werden, habe bis heute keine Antwort erhalten !

In Deutschland werden nur Gesetze gemacht die ohnehin niemanden
interessieren !!
splash (nicht überprüft)
Das ist doch Klasse. Nur Bekloppte arbeiten 15 Stunden am Tag und beuten sich selbst aus. Da kommen 12 Stunden am Tage (Halbtagsjob) -bei 5Tagewoche, gerade recht um den Stundenlohn etwas zu erhöhen. Die Disponeten wirds freuen -wenn Sie klug sind. Dann ist der Tagessatz von 160-210 EUR endlich ein bischen was wert. 12 Std. arbeiten und 12 Std. ruhen. Dann git es wieder ausgeschlafenen Fahrer, die Unfallrate sinkt, das Bier schmeckt besser und die Mädels sind auch glücklich.

TipTop
TruckerRobin92 (nicht überprüft)
Reintheoretisch wäre dies eine super Sache!

Allerdings finde ich es reine Schikane!

Andere Selbstständige dürfen weitermalochen und Selbstfahrer nicht?

Klar, Sicherheit im Straßenverkehr ist wichtig! Und es ist auch nicht richtig, dass viele immer malochen bis zur totalen Erschöpfung.

Aber anders scheint es wohl nicht zu gehen, glaube nicht, dass die alle freiwillig so viel Arbeit annehmen...

Und wenn dann gilt ja wohl gleiches Recht für alle!
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