-- Anzeige --

Behörde darf sofort abschleppen

08.09.2017 08:00 Uhr
Behörde darf sofort abschleppen
Es durfte umgehend abgeschleppt werden
© Foto: Walter G. Allgöwer/picture-alliance

Wer verbotswidrig parkt, sollte zumindest in Sichtweite bleiben.

-- Anzeige --

Ist der Fahrer eines verbotswidrig geparkten Autos nicht sofort festzustellen - befindet er sich also nicht in Ruf- oder Sichtnähe -, kann die Behörde das Abschleppunternehmen rufen. Die Behörde muss nicht zuerst versuchen, den Fahrer zu ermitteln, da diese Ermittlungen von vornherein einen ungewissen Ausgang haben. Auch muss sie nicht eine bestimmte Zeit warten, um zu sehen, ob der Fahrer wieder auftaucht.

Verwaltungsgericht Düsseldorf
Urteil vom 8.11.2016
Aktenzeichen 14 K 8007/15

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.