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BKrFQG: Förderung auf der Kippe

14.11.2014 08:00 Uhr
BKrFQG: Förderung auf der Kippe
Sollte die Politik die Fördergelder streichen, müssten Fahrer wohl ihr Eco-Training in Zukunft selbst zahlen
© Foto: Picture Alliance/Bernd Schoelzchen

Eine neue EU-Vorgabe untersagt Zuschüsse für Lehrgänge, Seminare und Schulungen, die der Gesetzgeber vorschreibt. Einige Weiterbildungen für Fahrer könnten nun aus dem BAG-Förderkatalog gestrichen werden.

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Die Fördermittel für viele Weiterbildungsmaßnahmen, für die Transportunternehmen bisher beim Bundesamt für Güterverkehr BAG staatliche Zuschüsse beantragen können, stehen auf der Kippe. Wie der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik BWVL mitteilte, planen das Bundeswirtschafts- und das Bundesverkehrsministerium, mehrere Weiterbildungen ab der Förderperiode 2015 aus dem Katalog der zuwendungsfähigen Maßnahmen zu streichen.

Grund dafür ist eine Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Diese Verordnung der Europäischen Union regelt die unterschiedlichen Beihilfen in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht in Europa und ist zum 1. Juli 2014 überarbeitet worden. Sie besagt seitdem, dass für Ausbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen keine Beihilfen gewährt werden dürfen (Artikel 31). Zu gut Deutsch: Für Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, bekommen Unternehmen, die Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit schweren LKW durchführen, kein Geld.

DAS GROS DES FÖRDERVOLUMENS WÜRDE WEGFALLEN

Betroffen seien neben der Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG weitere Maßnahmen, so BWVL-Hauptgeschäftsführer Christian Labrot. Unter anderem die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildungen für bestimmte Transportarten wie die Beförderung von Gefahrgut. "Wir schätzen, dass rund 70 Prozent des bisherigen Fördervolumens für Weiterbildungsmaßnahmen wegfallen, wenn es nach den beiden Ministerien geht", erklärte er. Übrig blieben nach dieser Logik lediglich Weiterbildungen, die nicht unmittelbar vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

Die Verkehrsverbände wehren sich gegen eine enge Auslegung der EU-Vorgabe. Labrot warnt, dass dem Arbeitgeber damit künftig der Anreiz fehle, einem Arbeitnehmer bestimmte Lehrgänge, Seminare und Schulungen zu bezahlen. "Wenn viele Weiterbildungen nicht mehr gefördert werden, führt das zu einem Qualitätsverlust im Güterverkehr", betonte der Mann vom Verlader-Verband. Als ein Beispiel nannte er das BKrFQG: Übernehme der Chef die Weiterbildung alle fünf Jahre mangels Förderung nicht mehr, würde der Fahrer das billigste Angebot wählen, das meist "nicht das beste" sei.

DIE EU-KOMMISSION SOLL KLARHEIT SCHAFFEN

Ein Krisengipfel in Berlin brachte keine Lösung des Problems. Nun soll die EU-Kommission klären, wie die überarbeitete AGVO im Hinblick auf Beihilfen für Weiterbildungsmaßnahmen in deutsches Recht umzusetzen ist. Darauf verständigten sich die Verkehrsverbände Ende Oktober mit Vertretern der Ministerien.

Bevor Brüssel nicht entschieden hat, soll es keine deutsche Förderrichtlinie für das Weiterbildungsprogramm geben - ein Prozess, der Wochen dauern kann. "Es ist möglich, dass Güterverkehrsunternehmer ihre Anträge auf Weiterbildungsförderung erst im Februar stellen können", sagte Labrot. Noch sei offen, wie der Streit ausgehe.

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