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BKrFQG: Was LKW-Fahrer lernen sollen

09.12.2014 08:00 Uhr
BKrFQG: Was LKW-Fahrer lernen sollen
Fahrlehrer diskutierten zum Thema Aus- und Weiterbildung der LKW-Fahrer
© Foto: Anika Beyer

Im Rahmen des Workshops "Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung" diskutierten die Teilnehmer des Fahrlehrerkongresses darüber, wie eine hohe Qualität der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern gewährleistet werden könnte.

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Welche Qualifizierung sollten Ausbilder von Berufskraftfahrern haben? Ist für die Qualitätssicherung der Aus- und Weiterbildung eine Überwachung beispielsweise der Ausbildungsstätten und -betriebe notwendig? Und sollten die Inhalte der Kenntnisbereiche vorgeschrieben sein, die Berufskraftfahrer im Rahmen der Module besuchen müssen?

Mit diesen Fragen setzten sich die Teilnehmer des Workshops I "Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung" auseinander. Erstmalig hatte die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände BVF am Vortag des Fahrlehrerkongresses in Berlin drei Workshops organisiert, in deren Rahmen die Fahrlehrer die Möglichkeit hatten, sich zu aktuellen Themen zu äußern und zu diskutieren. Moderator Dieter Quentin, zweiter Stellvertretender Vorsitzender der BVF, hatte sich dafür Unterstützung von zwei Gastreferenten geholt: Udo Schiefner, Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Verkehrsausschusses, forderte die Fahrlehrer in seiner Rede dazu auf, ihre Erfahrungen aus der Praxis in die geplante Weiterentwicklung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der -Verordnung einzubringen.

MELDEPFLICHT GEFORDERT, UM MISSBRAUCH ZU VERHINDERN

Ingo Buchard aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beanstandete in seinem Vortrag die mangelnde Überwachung der Aus- und Weiterbildungsangebote sowie der Bescheinigungen. Um Missbräuche zu verhindern und schwarze Schafe auszusortieren, forderte der Beamte deshalb, die Bußgeldtatbestände zu erweitern und einheitliche Bescheinigungen zu schaffen. Von vielen Teilnehmern kritisiert wurde die Tatsache, dass nach dem BKrFQG ein 18-Jähriger erst die Grundqualifikation absolvieren muss und dann den Führerschein machen kann. Hier forderten die Fahrlehrer, dass die Ausbildung vor der Prüfung stattfinden müsse. Allerdings betrifft diese Situation laut einem Vertreter der Industrie- und Handelskammer derzeit jährlich nur etwa 100 Prüflinge, so dass man im Rahmen der Reform des BKrFQG über die Abschaffung der Regelung nachdenken könnte.

Breite Zustimmung fand der Vorschlag, einen Prüfungsfragenkatalog für die beschleunigte Grundqualifikation ähnlich wie bei der Fahrerlaubnisprüfung zu entwickeln. Dieser könnte die Vorbereitung erleichtern und das Niveau der Prüfung in Deutschland vereinheitlichen. Ob diese Fragen künftig in mehreren Sprachen zur Verfügung stehen sollen, fand sowohl Befürworter als auch Gegner.

Mit einem deutschen Fragenkatalog seien ausländische Fahrer dazu gezwungen, sich mit der Sprache, die sie auch im Berufsalltag verwenden müssen, auseinanderzusetzen. Dagegen sahen manche Fahrlehrer das Risiko, dass die Fahrer ihre Qualifikation im Ausland erwerben. Unterstützung bei den meisten Teilnehmern erhielt der Vorschlag, die Kenntnisbereiche, in denen die Berufskraftfahrer geschult werden, offenzuhalten, also Unternehmer oder Fahrer selbst entscheiden zu lassen, in welchen Bereichen konkret Schulungsbedarf besteht. Dadurch könnten die Inhalte der Module speziell auf die Anforderungen des Teilnehmers zugeschnitten werden.

Ein Diskussionspunkt war die bessere Verzahnung von Theorie und Praxis bei Themen wie Ladungssicherung und Eco-Training. Prinzipiell hielten die Teilnehmer einen praktischen Unterrichtsteil für sinnvoll. Im Alltag sahen die Fahrlehrer allerdings unter anderem die Schwierigkeit, dass in der Regel die Fahrzeuge für solche praktischen Einheiten fehlen und der Unternehmer oft nicht bereit ist, für den Mehraufwand zu zahlen.

Beim Lehr- und Lernmaterial und den Anforderungen an Ausbilder wie Fahrlehrer oder Kraftverkehrsmeister sahen die Workshop-Teilnehmer hingegen keinen Veränderungsbedarf.

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