Darauf weist der deutsche Speditions- und Logistikverband DSLV unter Verweis auf den bulgarischen Verband des Straßengüterverkehrs AEBTRI hin. Demzufolge drohen inzwischen der Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer eines Monats und die Stilllegung des Fahrzeugs für die Dauer von drei Monaten. Bisher galt für solche Verstöße ein Bußgeld von umgerechnet ca. 150 Euro. Im Fall der Fahrzeugstilllegung soll laut dem DSLV nur das Motorfahrzeug (Lkw/Sattelzugmaschine) festgesetzt werden, sodass Anhänger/ Sattelanhänger und Ladung mit einer anderen Zugmaschine weiterbefördert werden könnten.
Auch eine Rückführung des festgesetzten Fahrzeugs ins Heimatland solle unter bestimmten restriktiven Bedingungen möglich sein, darüber fehlen dem DSLV aber noch Einzelheiten seitens des AEBTRI. Als "zeitlich befristete Fahrverbote" gelten in Bulgarien nach Auskunft von AEBTRI beispielsweise Ferien- und Wochenendfahrverbote und Straßensperren an Baustellen. Alle zeitlich befristeten Fahrverbote seien stets ausgeschildert und für die Fahrer erkennbar.