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Bußgeld in Serie

06.01.2008 00:00 Uhr

Wer zwei Mal hintereinander geblitzt wird, muss auch zwei Mal zahlen.

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Der Betroffene war zunächst auf einer Tempo-100-Strecke mit einer überhöhten Geschwin­digkeit von 141 km/h geblitzt worden; eine Minute später erwischte man ihn bei Tempo 80 mit 97 km/h. Die Behörde erließ daraufhin zwei Bußgeldbescheide wegen zweier Geschwindigkeitsüberschreitungen in Tatmehrheit. Der Betroffene war aber der Ansicht, nur eine Tat begangen zu haben: Beide Tempoverstöße stünden in Tateinheit zueinander. Das OLG Hamm ging doch von Tatmehrheit aus: Das Gewicht beider Verstöße sei jeweils deutlich unterschiedlich, und auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit war nicht dieselbe. OLG Hamm Beschluss vom 30.8.2007 AZ: 3 Ss OWi 458/07
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