Die umstrittenen Aufnahmen von Videokameras im Fahrzeug - sogenannte Dashcams - können unter bestimmten Umständen vor Gericht als Beweismittel zugelassen sein. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. In einem Bußgeldverfahren sei es in schwerwiegenden Fällen grundsätzlich zulässig, auf solche Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer zurückzugreifen, heißt es in dem entsprechenden Beschluss. Das gelte zum Beispiel, wenn ein Verkehrsteilnehmer eine mindestens sechs Sekunden Rot zeigende Ampel missachte.
Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht Reutlingen gegen einen Verkehrsrowdy eine Geldbuße von 200 Euro verhängt, weil er über eine rote Ampel gefahren war. Die Tat konnte das Gericht nur aufgrund eines Videos beweisen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer zunächst anlasslos mit einer Dashcam aufgenommen hatte. Das OLG hat dieses Urteil nun bestätigt und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen verworfen.
Dashcams sind datenschutzrechtlich umstritten. Angaben des Gerichts zufolge handelt es sich hier bundesweit um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser Frage.
Oberlandesgericht Stuttgart
Beschluss vom 4. Mai 2016
Aktenzeichen 4 Ss 543/15
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