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Dashcam-Videos: Landesamt droht mit sehr hohen Bußgeldern

17.12.2014 08:00 Uhr
Dashcam-Videos: Landesamt droht mit sehr hohen Bußgeldern
Dashcam-Videos dürfen nicht veröffentlicht werden
© Foto: Picture Alliance/Wolfgang Kumm

Das permanente Aufzeichnen des Straßenumfelds mit einer Dashcam ist datenschutzrechtlich unzulässig, wenn die Aufnahmen an Dritte übermittelt werden, z.B. auf Youtube, Facebook & Co.

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Das permanente Aufzeichnen des Straßenumfelds mit einer Dashcam ist datenschutzrechtlich unzulässig, wenn die Aufnahmen an Dritte übermittelt werden, z.B. auf Youtube, Facebook & Co. Das gilt auch für die Weitergabe an Polizei, Versicherung oder andere Dritte. So hatte das Amtsgericht Ansbach im August geurteilt (TR 10/14).

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) war im verhandelten Fall aus formalen Gründen unterlegen, verzichtete jetzt jedoch auf Berufung. Der Tenor des Urteils - "Nutzung unzulässig"- sei unberührt, hieß es in einer Presseerklärung. Man betont, dass man bei derartigen Verstößen nicht lange fackeln werde. Im Wortlaut:

"Das BayLDA wird in Zukunft, wenn bekannt wird, dass Autofahrer die mit ihrer Dashcam aufgenommenen Videofilme weitergeben oder im Internet veröffentlichten, prüfen, ob der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist. Der gesetzlich festgelegte Bußgeldrahmen beläuft sich auf bis zu 300.000 Euro."

Quelle: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, PM v. 6.10.2014

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