Fast ein Drittel aller Unfälle auf deutschen Autobahnen sind auf zu geringen Abstand zurückzuführen. „Wer hat Schuld?“, ist dabei die Frage: Der unmotiviert bremsende Vorder- oder der viel zu dicht auffahrende Hintermann? Die Faustregel „Wer auffährt, hat Schuld“, gilt nicht immer. Bei einem Auffahrunfall geht man in der Regel davon aus, dass der Auffahrende zu schnell war und zu wenig Abstand gehalten hat. Dennoch gilt: Nicht zwingend hat der Auffahrende Schuld. Schließlich hat Schuld immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat. So kann die Schuld auch beim Vordermann liegen, wenn er ohne Grund eine Vollbremsung macht.
Ein Fall für zwei
08.07.2007 00:00 Uhr
„Wer auf den Vordermann auffährt, hat Schuld.“ – Doch das gilt nicht immer.