Seit dem 1. April gelten neue Ausbildungsrichtlinien für die zweitägige Erste-Hilfe-Ausbildung – nicht nur für betriebliche Ersthelfer, sondern auch für Führerscheinbewerber. Die notwendige Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wird in den nächsten Monaten erfolgen.
Die Ausbildung wird kompakter und praxisnäher, berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV. Bislang umfasste die Grundschulung 16 Unterrichtseinheiten, künftig werden es nur noch 9 Unterrichtsstunden sein. Gleichzeitig wird der Umfang der regelmäßigen erforderlichen Fortbildungen der Ersthelfer von 8 auf 9 Unterrichtseinheiten ausgeweitet.
"Die neue Erste-Hilfe-Ausbildung wird sich auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen fokussieren", sagt Dr. Horst Reuchlein, Leiter des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV. Gleichzeitig wurde die Lehrmethode verbessert. Reuchlein: "Die Teilnehmer sollen künftig stärker eingebunden werden. Sie sollen die lebensrettenden Maßnahmen in lebensnahen Szenarien üben." Die wichtigste Botschaft an die Teilnehmenden sei: Erste Hilfe ist nicht schwierig. Das Einzige, was man falsch machen kann, ist, nicht zu helfen.
Hintergrund dieser Veränderungen sind Studien, die zeigen, dass die bisherige zweitägige Grundausbildung zu theoretisch und nicht nachhaltig genug war. Viele Inhalte wurden wieder vergessen. Insbesondere in der Grundausbildung habe die Fülle der Informationen die Teilnehmer überfordert.
Quelle: DGUV, Pressemitteilung vom 30.3.2015