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Gehaltskonto: Keinen Cent verschenken

17.11.2014 08:00 Uhr
Gehaltskonto: Keinen Cent verschenken
Beim Gehaltskonto kann man Geld sparen!
© Foto: Picture Alliance/Frank May

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Absicht oder Zufall? Kaum ein Bankprodukt ist in seiner Kostenstruktur derart unübersichtlich wie das unentbehrliche Giro- bzw. Gehaltskonto. Am Beispiel von Klaus M., einem LKW-Fahrer aus dem fränkischen Nürnberg, wird deutlich, wie sehr es sich lohnen kann, sich damit einmal - oder besser immer wieder einmal - auseinanderzusetzen.

Der Kühlzugfahrer nahm sich die Zeit und rechnete anhand der Kontoauszüge sämtliche Kontokosten der vergangenen beiden Jahre einschließlich der Kredit- und Überziehungszinsen zusammen. Im Ergebnis kam er auf einen Gesamtbetrag, der ihn beinah "umgehauen" hätte: rund 2600 Euro. Im Jahresdurchschnitt kassierte seine langjährige Hausbank also jeweils 1300 Euro! Bei einem Kontodispo von 8000 Euro (den er allerdings regelmäßig überzog) und rund 300 Buchungen im Jahr hätte es M. nicht für möglich gehalten, in dieser Größenordnung zur sprichwörtlichen Kasse gebeten zu werden.

Nach Durchsicht seiner Kontounterlagen steht für Klaus M. mittlerweile fest, dass die Verantwortung für diese Kostenhöhe nur zum Teil bei ihm selbst und seiner, wie er einräumt, kaum zu glaubenden "Bequemlichkeit" liegt. Der Fahrer hatte sein Ausgabeverhalten bislang nicht besonders kontrolliert, auch nicht bezüglich der regelmäßigen Inanspruchnahme des Kontodispos. Auch die genaue Zusammensetzung der monatlich von der Bank in Rechnung gestellten Gebühren überprüfte er nicht. Allerdings soll damit nun Schluss sein. Der Plan ist, sich nicht nur bei seiner Bank nach möglicherweise kostengünstigeren Kontoführungsmodellen umzusehen. Sondern auch den Blick über den Tellerrand zu riskieren und sich bei anderen Kreditinstituten nach Kontokosten zu erkundigen.

Die Finanzbranche wäre selbst aber auch gut beraten, endlich über ihre diesbezügliche Produktpalette nachzudenken. So verwirrt bereits die unglaubliche Fantasie der Finanzbranche bei der nahezu unendlichen Anzahl an Kontoführungsmodellen: Gebühren pro Buchung, so genannte "Buchungspauschalen" oder eine Mischung aus beiden Modellen einschließlich der Varianten für unterschiedliche Zielgruppen wie Schüler, Arbeitnehmer oder Rentner dienen nicht gerade der Übersichtlichkeit bei der individuellen Entscheidung des Verbrauchers. Jeder Kunde sollte sich deshalb konsequent vorab überlegen, ob er beispielsweise eine Kreditkarte überhaupt benötigt bzw. welche weiteren Bankprodukte wie etwa eine zweite Bankkarte tatsächlich erforderlich sind. Mit dieser klaren Vorstellung sollte die jeweilige Bank konfrontiert und um das jeweils preisgünstigste Modell gebeten werden.

STATT DEN DISPO ZU ÜBERZIEHEN BESSER EINEN RATENKREDIT WÄHLEN

Schwierig ist es auch bei der "Überziehung" des Kontos innerhalb oder außerhalb des Dispositionskredites ("Kontodispo"). Bewegt sich der Kunde innerhalb seines Dispokreditrahmens, spricht die Bank von einer "genehmigten Überziehung". Lässt sie dagegen Kontoüberziehungen auch ohne Rahmen oder über diesen Kreditrahmen hinaus zu, heißt es im Fachjargon der Banker "geduldete Überziehung". Aber Vorsicht: Der Zinsunterschied kann gewaltig sein. Während bei einer genehmigten Überziehung innerhalb des Dispos derzeit je nach Bank etwa mit rund zehn Prozent gerechnet werden muss, kassiert der Kreditgeber bei einer geduldeten Überziehung durchaus zwischen rund drei und sechs(!) Prozent zusätzlicher Überziehungszinsen. Wenn überhaupt, sollte das Girokonto also ausschließlich innerhalb des mit der Bank vereinbarten Rahmens in Anspruch genommen werden.

Im Übrigen gilt: Langfristige Finanzierungen, beispielsweise für die Wohnungseinrichtung oder für den PKW, haben auf dem Girokonto nichts zu suchen! Hier sind der Ratenkredit oder ein "klassisches" Bankdarlehen die meist weitaus zinsgünstigere Lösung.

Nochmals zu den Kontogebühren. Ärgerlich sind auch so genannte "Nettoabrechnungen". Dazu werden zu den Abrechnungszeiträumen, also meist monatlich, neben der Höhe der an gefallenen Kreditzinsen noch "sonstige Kontokosten" auf dem jeweiligen Kontoauszug ausgewiesen. Es ist also nicht erkennbar, woraus sich diese Kosten im Einzelnen zusammensetzen. Hier sollte grundsätzlich auf "Bruttoabrechnungen" bestanden werden, die jeden einzelnen Kostenbestandteil wie vor allem Gebühren für die Buchungsposten, Portokosten sowie Gebühren für eventuelle Bank- oder Kreditkarten auch tatsächlich darstellen. Somit kann man bei jeder Kontoabrechnung die wichtigen Einzelheiten erkennen und entsprechende Maßnahmen zu einer Kostenreduzierung ergreifen.

Ebenso wichtig sind Kontokosten durch "valutarische Überziehungen". Sie entstehen dann, wenn die für die Kreditzins-Berechnung wichtige Wertstellung ("Valuta") von Kontoabbuchungen nicht mit der Valuta der jeweiligen Kontogutschriften übereinstimmt.

Wenn sowohl Gutschriften als auch Abbuchungen mit einem positiven Kontosaldo auf dem gleichen Kontoauszug ausgewiesen werden, geht der Kunde in der Regel davon aus, dass keinerlei Kreditoder aber Überziehungszinsen anfallen. Dieser optische Eindruck kann jedoch täuschen! Dann nämlich, wenn das Wertstellungsdatum der Abbuchung vor jenem der Gutschrift liegt. Vor allem bei größeren Beträgen sollte der Blick auf der Wertstellung (die sollten ebenfalls auf dem Kontoauszug aufgeführt sein) liegen.

HINTERGRUND

Zinseszinsen vermeiden

Bei den meisten Bankinstituten ist es mittlerweile üblich, Kontokosten einschließlich Kredit- und Überziehungszinsen monatlich vom Girokonto abzubuchen. Es kann ein unerfreulicher und teurer Zinseszinseffekt entstehen, wenn das Girokonto zu diesem Zeitpunkt bereits einen Kreditsaldo aufweist, also "überzogen" ist. Um dies zu verhindern, sollten diese Kosten unmittelbar und zeitnah ausgeglichen werden. Denn die Kredit- und Überziehungszinsen liegen je nach Bank zwischen etwa zwölf und achtzehn Prozent(!) pro Jahr.

TIPP

Die Tücken eines "kostenlosen Girokontos"

"Kostenlos" bedeutet keineswegs immer, dass alles gratis ist. Folgende Punkte sollten vor der Eröffnung eines "kostenlosen" Giro- bzw. Gehaltskontos (es wird oft auch online angeboten) daher unbedingt berücksichtigt werden:

  • Ist das Kostenlos-Angebot an regelmäßige Geldeingänge geknüpft? Müssen diese Geldeingänge von anderen Personen als dem Kontoinhaber selbst kommen?
  • Werden Mindestumsätze innerhalb eines bestimmten Zeitraums erwartet?
  • Sind tatsächlich sämtliche Kontobuchungen kostenlos oder werden ab einem bestimmten Buchungsumsatz doch Gebühren fällig?
  • Sind die obligatorischen Giro- und Kreditkarten ebenfalls kostenlos?
  • Gilt "kostenlos" auch für die Produkte im Online-Banking?

GLOSSAR

Bankensprache: Was hinter den Begriffen steckt

  • Gebührenpauschale: Hier wird dem Kunden ein Mal pro Abrechnungszeitraum (meist monatlich) ein Betrag in Rechnung gestellt. Achtung: Pauschal heißt nicht immer pauschal: Je nach Angebot kommen Gebühren etwa für Bank- und Kreditkarten sowie weiterer Dienstleistungen hinzu.
  • Postengebühr: Das Pendant zur Gebührenpauschale, bei der eine Gebühr (z.B. 80 Cent) pro einzelner Buchung berechnet wird. Auch hier sollte geprüft werden, ob weitere Gebühren anfallen können.
  • Valutarische Überziehung: Grundsätzlich gilt, dass der Tag der Wertstellung auf dem Konto ("Valuta") für die Höhe der (Kredit-Zinsen entscheidend ist und nicht der Tag, an dem der jeweilige Betrag auf dem Konto ersichtlich ist.
  • Netto- und Bruttoabrechnungen: Während bei Nettoabrechnungen meist nur ein einzelner Betrag auf dem Kontoauszug zu sehen ist, werden bei Bruttoabrechnungen die einzelnen Kostenpositionen wie die Kontoführungsgebühren, Porto, etwaige Sondergebühren, Kredit- und Überziehungszinsen usw. separat ausgewiesen. Dadurch ist der Kontoinhaber besser in der Lage, für ihn aussagefähige Vergleiche durchzuführen.
  • Abrechnungszeiträume: Üblich sind meist monatliche Kontobelastungen für die entstandenen Kosten und Zinsen. Optisch fallen diese Belastungen in der Regel naturgemäß nicht so auf wie bei vierteljährlichen Abrechnungen.
  • Genehmigte Überziehung: Hier bewegt sich der Kunde innerhalb des Kreditrahmens seines Kontodispos. Überziehungszinsen fallen grundsätzlich nicht an. Allerdings sind auch die "normalen" Kreditzinsen zum Teil sehr hoch: Zinssätze zwischen acht und zwölf Prozent p. a. (per anno/pro Jahr) sind durchaus üblich.
  • Geduldete Überziehung: Jede von der Bank "geduldete" Überziehung über den Rahmen des Kontodispos hinaus wird mit zusätzlichen etwa zwischen vier und sechs Prozent hohen Überziehungszinsen teuer bezahlt. Gesamtzinsbelastungen von bis zu achtzehn und mehr Prozent sind also möglich.
  • Bereitstellungsgebühren: Bei dieser oder ähnlichen Gebühren zahlt der Kontoinhaber bereits für die Bereitstellung seines Kontodispos eine Gebühr. Dazu muss dieser also noch nicht einmal in Anspruch genommen worden sein.

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