-- Anzeige --

Gerechte Ausbildungsvergütung

12.08.2015 08:00 Uhr
Gerechte Ausbildungsvergütung
Kein Lohndumping. Das gilt auch für Azubis
© Foto: picture-alliance/Wolfgang Thieme

Ausbildende Unternehmen müssen Lehrlingen gemäß dem Berufsbildungsgesetz eine angemessene Vergütung gewähren.

-- Anzeige --

Wichtigster Anhaltspunkt dafür sind die einschlägigen Tarifverträge der jeweiligen Branche. Liege die Vergütung um 50 Prozent darunter, brauche der Ausbilder schon gute Gründe, um das zu rechtfertigen, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht. Auszubildende dürfen demnach höchstens 20 Prozent weniger verdienen, als in ihrer Branche üblich ist.

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 29.4.2015
Aktenzeichen: 9 AZR 108/14

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.