Immer schön nacheinander
08.01.2008 00:00 Uhr
Wer beim Überholen den Blinker nicht setzt, trägt zwei Drittel des Schadens.
Ein PKW überholte einen an einer Engstelle geparkten LKW, ohne den Blinker zu setzen. Dabei kollidierte das Auto mit einem nachfolgenden Fahrzeug, welches ebenfalls zum Überholen angesetzt hatte. Der vorausfahrende PKW-Lenker muss nun zwei Drittel des Schadens selbst tragen. Ihn trifft das überwiegende Verschulden an dem Unfall, weil er den Blinker nicht betätigt hat und sich außerdem beim Ausscheren nicht vergewisserte, dass das nachfolgende Fahrzeug bereits auf der Überholspur fuhr.
Amtsgericht Bretten
Urteil vom 8.12.2006
AZ: 1 C 379/06