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Keine Gesundheitswerbung für Energydrinks!

11.07.2016 13:03 Uhr
Keine  Gesundheitswerbung für Energydrinks!
Kritik von foodwatch: Derzeit druckt Monster Energy Gesundheitsversprechen, sogenannte Health Claims, auf "Monster
Rehab Lemon", "Monster Rehab Green Tea" und  "Monster Absolutely Zero".
© Foto: foodwatch e.V.

Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert den Energydrink-Produzenten „Monster Energy“ auf, Gesundheitsversprechen von den Dosen zu verbannen.

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Am 7.7.16  hat sich das Europäische Parlament in einer Entschließung gegen die Werbeversprechen für Koffein ausgesprochen und seine Entscheidung mit Gesundheitsgefahren für Kinder und Jugendliche begründet. Dies nimmt die Verbraucherorganisation foodwatch e.V. zum Anlass, ein Verbot von gesundheitlichen Werbeversprechen bestimmter Energydrinks zu fordern.

Energydrinks werden mit Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen, Nierenversagen und sogar Todesfällen in Verbindung gebracht. Sie enthalten meist sehr viel Koffein. Der süße Geschmack und gezieltes, peppiges Design und Marketing animiert gerade Kinder und Jugendliche, diese Getränke zu konsumieren. Laut foodwatch greifen 68 Prozent der Jugendlichen zu Energydrinks  - jeder vierte von ihnen drei oder mehr Dosen auf einmnal.

Die für Erwachsene empfehlenswerte Höchstmenge von 200 mg Koffein/Tag (z.B. sechs Tässchen Espresso) ist damit überschritten.

Eine einzelne Dose Monster Rehab (500 ml) enthält bereits 160 mg.

"Das Votum des EU-Parlaments ist ein klares Signal an Monster Energy", sagt Oliver Huizinga,foodwatch-Experte für Lebensmittelmarketing. "Gesundheitsbotschaften wie eine 'höhere Konzentrationsfähigkeit' oder 'zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung' haben auf den gefährlichen Koffeinbomben nichts zu suchen. Kinder und Jugendliche trinken ohnehin schon zu viele Energydrinks, mit verheerenden gesundheitlichen Folgen."

Laut der Pressemitteilung fordern auch Mitglieder der Gesellschaft der Europäischen Kinderkardiologen, Fachleute der WHO und auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Altersgrenzen für den Verkauf von Energydrinks.

Mehr Informationen zu Energydrinks:  www.foodwatch.de

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