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Linientreue gefragt

09.02.2008 00:00 Uhr

Nur innerhalb der weißen Markierungen ist Parken erlaubt. Wer drauf steht kann abgeschleppt werden.

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Die Klägerin parkte ihr Auto 60 Zentimenter vom Bordstein teils auf den weißen Begrenzungs­linien, es ragte aber nicht dar­über hinaus. Da Straßenbahnen das Kfz nur mit Einweisung passieren konnten, ließ die Polizei das Auto der Klägerin umsetzen, sie sollte die Gebühren zahlen. Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Die Umsetzung sei rechtmäßig gewesen: Ausdrücklich erlaubt ist nur das Parken innerhalb der Parkflächenmarkierungen. Parken auf oder außerhalb einer weißen Parkflächenmarkierung sei zwar für sich genommen nicht ordnungswidrig. Man müsse sich aber vergewissern, dass kein anderweitiger Verkehrsverstoß – wie hier: Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen – hinzukomme. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.9.2007, AZ: VG 11 A 884.06
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