-- Anzeige --

Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig

11.11.2017 08:00 Uhr
Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig
Nur mit eigenem Lkw kann sich ein Fahrer selbstständig machen
© Foto: Bernard Bodo/stock.adobe.com

Lkw-Fahrer, die bei ihrer Arbeit keinen eigenen Lkw, sondern ein Fahrzeug ihres Auftraggebers nutzen, sind in der Regel abhängig beschäftigt. Das hat das Sozialgericht Stuttgart jetzt in einem Urteil bestätigt.

-- Anzeige --

In dem verhandelten Fall stritten die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die beklagte Behörde hatte im Fall eines Lkw-Fahrers entschieden, dass dieser im Rahmen seiner Tätigkeit für ein Transportunternehmen abhängig und also nicht selbstständig, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt sei. Sie forderte entsprechende Beiträge nach. Der Lkw-Fahrer (Kläger) wendete sich dagegen.

Das Sozialgericht Stuttgart wies seine Klage ab und urteilte, dass der Mann tatsächlich abhängig beschäftigt gewesen ist. Als maßgebliches Kriterium hieß es, der Kläger habe keinen eigenen Lkw genutzt. Er habe daher keine eigenen Betriebsmittel genutzt und damit auch kein maßgebliches Unternehmerrisiko getragen.

Er habe außerdem neben seiner Arbeitskraft keinen nennenswerten Einsatz an Sachmitteln angeboten, wie dies bei einem Unternehmer der Fall sei, sondern lediglich seine Arbeitskraft - wie jeder abhängig Beschäftigte.

Sozialgericht Stuttgart
Urteil vom 25.4.2017
Aktenzeichen S 2 R 1023/13

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.