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Lkw-Kartell: Noch bis zum 30. Mai Schadensersatz geltend machen

17.05.2018 11:22 Uhr
Kartell
Bis 30. Mai läuft die Frist, um sich der zweiten Klage gegen das Lkw-Kartell anzuschließen
© Foto: Zerbor/stock.adobe.com

Viele durch das Lkw-Kartell geschädigte Unternehmen haben noch keine Ansprüche angemeldet. Transportverbände raten, die Klagemöglichkeit bis zum Stichtag zu nutzen.

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Frankfurt am Main. Nur noch bis 30. Mai können sich Unternehmen der zweiten Klage gegen das Lkw-Kartell der Hersteller Daimler, Volvo/Renault, MAN, Iveco, DAF und Scania anschließen. Darauf weist der der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hin. Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen sowie tausende weitere Firmen, die Lkw besitzen, drohe eine Summe von mehr als 2 Milliarden Euro an Schadensersatz zu entgehen, warnt der Verband.

Erst ein Teil der Unternehmen, die Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell anmelden könnten, hättenen diese Ansprüche bereits rechtsanhängig gemacht oder dafür die Vorrausetzungen geschaffen. Unternehmen, die den Stichtag 30. Mai verpassen, können sich dann nicht mehr der Klage, in der ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko vor Gericht gebracht werden, anschließen.

Einfach online der Klage anschließen

Der BGL sowie der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen, gegen das Lkw-Kartell mit Hilfe des Abtretungsmodells der Financialright Claims zu klagen.

Mit diesem Modell, bei der der Rechtsdienstleister Financialright Claims mit der Kanzlei Hausfeld und dem Prozessfinanzierer Burford Capital zusammenarbeitet, können Unternehmen ohne Kostenrisiko Ansprüche gegen Hersteller durchsetzen. Nur im Erfolgsfall falle eine Provision in Höhe von 33 Prozent an, so der BGL. Für Mitglieder der genannten Verbände reduziere sich diese als Verbandsvorteil auf 28 Prozent. Wer sich der Klage anschließen und seine Ansprüche gegenüber den Kartell-Mitgleidern geltend machen möchte, kann dazu die Onlineplattform www.truck-damages.com nutzen.

Gute Aussicht auf Schadensersatz

Eine erste Klage für 3200 Unternehmen mit einer Gesamtzahl von knapp 85.000 Lkw hatte Financialright Claims auf diesem Wege bereits im Dezember 2017 eingereicht. Die Aussichten für die Kläger seien ausgesprochen gut. „Mittlerweile gibt es vier Grundurteile deutscher Gerichte in Sachen Lkw-Kartell, in denen die grundsätzliche Haftung der Lkw-Kartellanten ihren Kunden gegenüber festgestellt wurde“, erklärt Alex Petrasincu, Partner bei der Kanzlei Hausfeld.

Im Zuge des Lkw-Kartells sind Unternehmen in ganz Europa klageberechtigt. Insgesamt summiert sich der Betrag, der Unternehmen durch nicht eingeklagten Schadenersatz allein in Deutschland zu entgehen droht, auf weit über zwei Milliarden Euro, so der BGL. „Wir raten unseren Mitgliedern eindringlich, ihre Ansprüche anzumelden. Angesichts des engen Wettbewerbs hat derjenige einen Vorteil, der seine Ausgaben im Griff hat – unter anderem, indem er einen fairen Preis für sein Fahrzeug zahlt und was zu viel gezahlt wurde mit Zinsen zurückerhält“, so BGL-Hauptgeschäftsführer Professor Dirk Engelhardt.

Nach den Feststellungen der Europäischen Kommission hatten MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania zwischen 1997 und 2011 nicht nur ihre Preise, sondern auch den Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Abgasnormen Euro 3 bis Euro 6 abgesprochen.

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