Das hat schon jeder erlebt: Der Arzt wirft mit medizinischen Fachbegriffen um sich, die Abrechnung enthält unverständliche Formulierungen, die Krankenklasse verweigert Leistungen, und für eine bestimmte Behandlung müssen Sie neuerdings zahlen.
Leider gibt es in Deutschland kein Melderegister zur Erfassung von Behandlungsfehlern und kein Gesetz, das für eine ausreichende Entschädigung sorgen würde. Wie man trotzdem seine Ansprüche geltend machen kann, zeigt der Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“ der Verbraucherzentrale NRW. Auf 190 Seiten erfahren Sie hier Ihre Rechte gegenüber Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken, Heilpraktikern sowie in der Pflege. Ein ganzes Kapitel beschäftigt sich mit dem Vorgehen bei Behandlungsfehlern. Desweiteren: Infos zu Leistungsansprüchen gegenüber Krankenkassen und Krankenhäusern.
"Ihr gutes Recht als Patient" kostet 9,90 Euro und liegt in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW aus. Er kann auch unter folgender Adresse bestellt werden (plus 2,50 Euro Porto und Versand):
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Tel: (02 11) 38 09-555, Fax: (02 11) 38 09-235,
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(SK)
Ihr gutes Recht als Patient
15.02.2011 11:04 Uhr
Fehler in der Rechnung, unverständliche Diagnose, Ärger mit der Krankenkasse - ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale hilft.