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Übergangsfrist für alten Verbandskasten

10.05.2014 08:00 Uhr
Übergangsfrist für alten Verbandskasten
Was in den Verbandskasten muss, ist gesetzlich vorgeschrieben
© Foto: BVMed-Bilderpool

Für den Kfz-Verbandkasten gilt seit dem 1. Januar die geänderte DIN-Norm 13164.

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Art und Menge des Inhalts wurden den neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und entsprechen so besser den Anforderungen der Ersten Hilfe. Neu aufgenommen wurde ein 14-teiliges Fertigpflasterset, das Fingerkuppenverbände und Pflasterstrips diverser Größen enthält, ein Verbandpäckchen in Kindergröße (K) sowie zwei Feuchttücher zur Hautreinigung. Andere Artikel wurden aus der Inhaltsliste gestrichen, wie beispielsweise das "Verbandtuch BR". So lange nicht die Straßenverkehrs-Zu lassungs-Ordnung (§ 35h StVZO "Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen") geändert ist, kann der Inhalt des bisherigen Verbandskastens (natürlich nur bis zum Verfallsdatum) verwendet werden. Die Übergangsfrist beträgt ein Jahr; Experten rechnen mit der Änderung der StVZO bis spätestens Ende 2014.

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