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3G am Arbeitsplatz: Was bedeutet das für Lkw-Fahrer?

24.11.2021 10:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Corona-Test, Coronavirus, Nasenabstrich
Lkw-Fahrer, die beim Be- und Entladen Kontakt mit anderen Personen haben, sind der 3G-Regel verpflichtet
© Foto: zoranm/istockphoto.com

Der BGL untersucht derzeit in Abstimmung mit seinen Landesverbänden, wie Berufskraftfahrer am besten auf die Regeln eingehen können.

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Was bedeutet die 3G-Regel am Arbeitsplatz für Lkw-Fahrer? Diese Frage versucht der BGL zusammen mit seinen Landesverbänden zu klären. BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt gibt einen kleinen Ausblick: „Nach der Arbeitsstättenverordnung gelten Fahrzeuge nicht als Arbeitsstätten. Für Lkw-Fahrpersonal, das während seiner Tätigkeit keinen Kontakt zu Dritten hat, ist demnach auch kein 3G-Nachweis erforderlich. Sobald jedoch Kontakt zu Dritten besteht (z.B. beim Be-/Entladen, Tanken), dürfte trotzdem ein 3G-Nachweis erforderlich sein.“ Es müsse damit gerechnet werden, dass an Be- und Entladestellen von sämtlichem Fahrpersonal ein 3G-Nachweis gefordert werden wird. Es sei außerdem davon auszugehen, dass das an den Be-/Entladestellen gültige Hausrecht eine solche Forderung abdeckt.

Mobile Testungen für Lkw-Fahrer

Der BGL untersucht derzeit in Abstimmung mit seinen Landesverbänden die Möglichkeit einer mobilen Testung mit Nachweis. Unabhängig davon kann das Lkw-Fahrpersonal auch im jeweiligen Betrieb in Gegenwart einer entsprechend unterwiesenen Person einen Selbsttest durchführen, dessen Ergebnis von der unterwiesenen Person bescheinigt wird. 

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