Der Verkehrsteilnehmer A wollte auf eine vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen. Er ließ den querenden Verkehr zunächst passieren, bis sich ein Fahrzeug näherte, das rechts blinkte. Er vertraute darauf, dass der Fahrer B tatsächlich auch rechts abbiegen würde und fuhr los. Der Fahrer hatte den Blinker aber nur irrtümlich gesetzt und fuhr geradeaus weiter. Für die erfolgte Kollision haftete der Verkehrsteilnehmer A mit einer Quote von 70 Prozent. Er hätte abwarten müssen, ob B auch tatsächlich abbiegt.
Oberlandesgericht München
Urteil vom 06.09.2013
Aktenzeichen 10 U 2336/13