Das Landgericht Stuttgart verurteilte eine 19-jährige Autofahrerin, die einen tödlichen Unfall verursacht hatte, wegen versuchten Mordes. Sie war auf einer schnurgeraden Landstraße ungebremst in zwei Rennradfahrer gefahren, weil sie sich auf ihr Smartphone konzentriert und möglicherweise während des Fahrens Whatsapp-Mitteilungen geschrieben hatte.
Obwohl ihr Kleinwagen stark beschädigt wurde, die Windschutzscheibe zum Teil gesplittert und ein Vorderreifen platt war, war die junge Frau noch etliche Kilometer weitergefahren und hatte weder die Polizei noch den Notarzt, sondern in ihrer Verzweiflung ihre Schwester angerufen. Einer der beiden Radfahrer war jedoch so schwer verletzt worden, dass für ihn die Hilfe zu spät kam. Er verstarb im Rettungshubschrauber. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Frau wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Richterin sah es außerdem als erwiesen an, dass sie beim Fahren mehrere Sekunden lang Nachrichten auf ihrem Smartphone tippte.
Das Urteil erging außerdem wegen versuchten Mordes, weil die 19-Jährige nach Angaben des Gerichts billigend in Kauf genommen hatte, dass durch ihre unterlassene Hilfeleistung jemand stirbt.
Urteil vom 19.11.2015