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Probezeit: Nur der "feste" Job zählt

15.01.2014 08:00 Uhr
Probezeit: Nur der "feste" Job zählt
Vorangehende Zeitarbeit zählt nicht zur Probezeit bei einem festen Arbeitsvertrag
© Foto: Picture Alliance/dpa Themendienst

Die Zeit als Zeitarbeiter, die einer Festanstellung vorangeht, zählt nicht zur Probezeit.

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Ein Arbeitnehmer war eine Weile als Zeitarbeiter in der beklagten Firma tätig und wurde später dort in ein festes Beschäftigungsverhältnis übernommen. Innerhalb der sechsmonatigen Probezeit wurde er jedoch entlassen. Der Mann reichte dagegen eine Kündigungsschutzklage ein und argumentierte, dass er schon länger als sechs Monate in der Firma arbeitete. Ohne Erfolg: Mit dem Festvertrag traten wesentliche Änderungen ein, so das Gericht. Zuvor war er nur der Zeitarbeitsfirma gegenüber vertraglich verpflichtet gewesen. Erst mit Abschluss des festen Arbeitsvertrages entstand das Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen.

LAG Rheinland-Pfalz
Urteil vom 27.04.2013, Aktenzeichen 4 K 3589/09

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