Ein Arbeitnehmer war eine Weile als Zeitarbeiter in der beklagten Firma tätig und wurde später dort in ein festes Beschäftigungsverhältnis übernommen. Innerhalb der sechsmonatigen Probezeit wurde er jedoch entlassen. Der Mann reichte dagegen eine Kündigungsschutzklage ein und argumentierte, dass er schon länger als sechs Monate in der Firma arbeitete. Ohne Erfolg: Mit dem Festvertrag traten wesentliche Änderungen ein, so das Gericht. Zuvor war er nur der Zeitarbeitsfirma gegenüber vertraglich verpflichtet gewesen. Erst mit Abschluss des festen Arbeitsvertrages entstand das Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen.
LAG Rheinland-Pfalz
Urteil vom 27.04.2013, Aktenzeichen 4 K 3589/09