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Verkehrsgerichtstag: Punktehandel und Unfallflucht im Fokus

24.01.2024 14:41 Uhr | Lesezeit: 3 min
Deutsche Verkehrsgerichtstag neutral
In Goslar hat der Verkehrsgerichtstag begonnen, die Veranstaltung dauert bis Freitag
© Foto: Swen Pförtner/ picture alliance

Von Mittwoch an treffen sich Fachleute beim Verkehrsgerichtstag in Goslar, Thema sind unter anderem die Strafen für Vergehen von Verkehrsteilnehmern.

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Sollte Unfallflucht milder bestraft werden und wie kann dem Handel mit Punkten in Flensburg ein Riegel vorgeschoben werden? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigen sich von Mittwoch, 24. Januar, an Fachleute beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Der dreitägige Kongress zählt jedes Jahr zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheits- und Verkehrsrechtsexperten in Deutschland. Er endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Zu den wichtigen Themen zählen in diesem Jahr der Umgang mit Fahrerflucht und der sogenannte Punktehandel. Verbände und Experten fordern bei der Unfallflucht eine Reform. Es herrschte im Vorfeld aber Uneinigkeit darüber, wie die genau aussehen könnte. Derzeit kann eine Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Aktuelle Pläne des Bundesjustizministeriums sehen vor, dass Unfallverursacher künftig nicht mehr an der Unfallstelle warten müssen, sondern stattdessen den Unfall später online melden können sollen. Ein straffreier Zeitraum, innerhalb dessen ein Unfall gemeldet werden kann, findet bei vielen Fachleuten und Verbänden Anklang. Ob die Meldung beispielsweise digital oder etwa bei der Polizei erfolgen soll sowie über die Dauer des straffreien Zeitraums gehen die Meinungen allerdings auseinander. Uneinig sind sich Experten auch dabei, ob Unfallflucht künftig nur eine Ordnungswidrigkeit statt einer Straftat sein soll.

Einig sind sich Verbände hingegen dabei, dass der sogenannte Punktehandel unterbunden werden soll. Bisher gibt es ein gesetzliches Schlupfloch, das es in bestimmten Fällen ermöglicht, Punkte in Flensburg für andere Menschen auf sich zu nehmen. Einige Unternehmen aus dem EU-Ausland haben daraus gar ein Geschäftsmodell gemacht. Manche Experten wollen daher einen neuen Straftatbestand für dieses Vorgehen, andere halten die bisherige Rechtslage für ausreichend.

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