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Arbeitsverträge werden digital

21.03.2024 14:48 Uhr | Lesezeit: 3 min
Menschen die einen Vertrag durchgehen
Bürokratieabbau soll der "Dauerbrenner dieser Legislaturperiode" werden.
© Foto: AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus

Die Ampel hat sich auf digitale Arbeitsverträge geeinigt

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Arbeitsverträge in Deutschland unterliegen bestimmten gesetzlichen Anforderungen, die Arbeitgeber erfüllen müssen. Das Nachweisgesetz regelt die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die schriftliche Dokumentation von Arbeitsbedingungen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Vertragsinhalte im Arbeitsvertrag: Arbeitgeber müssen bestimmte Informationen im Arbeitsvertrag schriftlich festhalten und an den Arbeitnehmer aushändigen. Dazu gehören:

    • Name und Anschrift der Vertragspartner
    • Beginn des Arbeitsverhältnisses (Datum)
    • Bei befristeten Verträgen: Dauer des Arbeitsverhältnisses
    • Arbeitsort
    • Tätigkeit
    • Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
    • Arbeitszeit
    • Jährliche Urlaubsdauer
    • Kündigungsfristen
    • Allgemeiner Hinweis auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
  2. Neu hinzugekommene Inhalte sind:

    • Bei befristeten Verträgen: Enddatum oder voraussichtliche Dauer
    • Freie Wahl des Arbeitsorts, wenn vereinbart
    • Probezeit im Arbeitsvertrag mit Angabe der Dauer
  3. Textform statt Schriftform: Die Neuregelung ermöglicht es, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen künftig in Textform anstelle der klassischen Schriftform festgehalten werden können. Arbeitgeber können den Abschluss eines Arbeitsvertrags somit komplett per E-Mail abwickeln.

  4. Beweisfeste Dokumente: Trotz der Vereinfachung durch die Textform bleibt die Möglichkeit bestehen, im Streitfall beweisfeste Dokumente einzufordern.

Die Änderungen im Nachweisgesetz sollen Bürokratie abbauen und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese neuen Regelungen beachten, insbesondere bei der Gestaltung von neuen Arbeitsverträgen.

Die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei einer Hotelübernachtung wird abgeschafft. Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schriftform ersetzen. 

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