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Belgien erlaubt Lkw mit 48 Tonnen oder mehr

02.12.2021 18:00 Uhr
Lang-Lkw
Schwer-Lkw von 48 beziehungsweise 50 Tonnen Gewicht dürfen ab nächster Woche im belgischen Flandern im Normalverkehr mitfahren
© Foto: Daniel Maurer/dpa/picture-alliance

Flandern. Die nördliche Region des Landes setzt ab nächstem Montag, 6. Dezember, schwere Lkw im Normalverkehr ein.

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Brüssel. Lkw mit 48 beziehungsweise 50 Tonnen Maximalgewicht dürfen in Belgiens nördlicher Region Flandern ab Montag, 6. Dezember, regelmäßig im Normalverkehr eingesetzt werden. Allerdings müssen die betroffenen Lastzüge bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen, die in einer jetzt veröffentlichten Verordnung der flämischen Regierung detailliert aufgelistet sind. Bislang galt in Flandern ein Maximalgewicht von 44 Tonnen für Lkw im Normalverkehr.

Was der Schwer-Lkw leisten muss

Um das Gewicht auf 48 Tonnen zu steigern, muss der Lastzug als Grundvoraussetzung sechs Achsen aufweisen. Weiter Bedingungen sind unter anderem, dass zwischen den Achsen ein Abstand von mindestens 1,30 Metern besteht, die Zugmaschine über einen adaptiven Geschwindigkeitsregler verfügt und die Achsen mit Luftfederungen bzw. einem anerkannten System mit gleicher Wirkung ausgestattet sind. Zu vorausfahrenden Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen die 48-Tonner außerdem einen Mindestabstand von 15 Metern einhalten.

Die gleichen Voraussetzungen gelten auch für Lastzüge, die 50 Tonnen wiegen dürfen. Das nochmals erhöhte Maximalgewicht räumt die flämische Regierung emissionsfrei fahrende Lkw oder Lastzüge mit alternativen Antrieben ein, um dem zusätzlichen Gewicht von zum Beispiel Batterien Rechnung zu tragen.

Mit diesen Detaillegelungen erfüllen die in Flandern zugelassenen 48- beziehungsweise 50-Tonnen Lastzüge alle Voraussetzungen, um auch in Belgiens südlichem Landesteil Wallonien fahren zu dürfen. Umgekehrt ist das nicht der Fall, da die flämischen Regeln strenger sind, als die wallonischen. In Wallonien sind 50-Tonnen-Lkw bereits seit 2018 unter bestimmten Voraussetzungen im Regelverkehr zugelassen.

Unterschiedliche Gesetze im gleichen Land

Der belgische Verband für Straßengütertransport UPTR bedauert die unterschiedliche Gesetzgebung. Auch die belgische Fachpresse übt Kritik. Das Internetportal „Transportmedia.be“ schreibt von einer „schlechten belgischen Geschichte“, wodurch der Einsatz der in Wallonien zugelassenen 50 Tonnen Lkw unnötig eingeschränkt werde.

Sowohl in Flandern als auch Wallonien finden zudem aktuell regional unabhängige Tests für den Einsatz von Lang-Lkw statt. Im Rahmen der Benelux-Vereinbarungen hatten sich Belgien, die Niederlande und Luxemburg erst vor kurzem darauf geeinigt, im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den drei Ländern Lastzüge mit einem Maximalgewicht von 45 Tonnen zuzulassen (46 Tonnen für emissionsfreie Lastzüge). (kw)

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