Wie die IHK München und Oberbayern am Mittwoch mitgeteilt hat, müssen Lkw-Fahrer, die nach Italien einreisen wollen und nicht bei einem italienischen Unternehmen angestellt sind, eine Einreise-Erklärung abgeben. Diese Regel gilt nach aktuellen Informationen bis zum 5. April dieses Jahres.
Das Dokument muss in italienischer Sprache ausgefüllt werden und folgende Informationen beinhalten:
- Vornamen und Nachname
- Geburtsort und Geburtsland
- Geburtsdatum
- Staatsbürgerschaft
- Wohnort (Stadt, Staat) und Wohnsitz
- Art des Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass), sowie die Nummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungs- und Ablaufdatum
- Handynummer mit internationaler Vorwahl
- Grenzübergangsstelle oder die Grenze, von der aus der Lkw-Fahrer in das italienische Hoheitsgebiet eingereist ist
- Datum und Uhrzeit der Einreise
- Ziel der Reise in Italien
- Datum und Uhrzeit der Ausreise
- Gründe für Aufenthalt in Italien, etwa „Zustellung von Gütern“ oder „Abholung von Gütern“
- Vor- und Nachnamen der ausfüllenden Person
Die Erklärung muss in Anwesenheit des Polizeibeamten unterzeichnet werden. Einen Vordruck des Dokuments sowie eine Ausfüllhilfe finden Betroffene auf der Website der IHK München.