Die Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr sollen sich verbessern: In einem Antrag fordern SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP die Bundesregierung unter anderem auf, das Mindestlohngesetz im grenzüberschreitenden Verkehr und im Kabotageverkehr für inländische und gebietsfremde Unternehmer wirksamer zu kontrollieren. Zudem sollen die sozialen Bedingungen und die Arbeitsbedingungen bei Vergaben des Bundes und bundeseigener Unternehmen stärker berücksichtigt und darauf geachtet werden, dass die Tariftreue angewendet wird.
Ebenso müsse an Laderampen gewährleistet sein, dass auch für die Berufskraftfahrer von Fremdfirmen Sanitär- und Pausenräume zur Verfügung gestellt werden. Auch an Lkw-Parkplätzen an Autobahnen soll die sanitäre Infrastruktur ausgebaut werden.
Ebenso sollen die Kontrollen in der Transport- und Logistikbranche intensiviert und Verstöße gegen das Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht im Transport- und Logistikgewerbe konsequent geahndet werden. Der Einstieg in das Gewerbe soll für Zuwanderer erleichtert und die Berufskraftfahrerqualifizierung entbürokratisiert werden. Darüber hinaus soll der Güterverkehr von der Straße verstärkt auf die Schiene und auf Wasserstraßen verlagert werden.
Abgelehnt vom Ausschuss wurde hingegen mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ein Antrag der Unionsfraktion zum gleichen Thema: In ihrem Antrag, den die Union bereits im Oktober vergangenen Jahres vorgelegt hatte, fordert die Fraktion unter anderem die Einrichtung eines Runden Tischs unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums zur Bekämpfung des Berufskraftfahrermangels und anderer Probleme der Branche. Zudem soll auf eine Erhöhung der Lkw-Maut in zwei Phasen ab Januar 2023 verzichtet und stattdessen eine umfassende und langfristig kalkulierbare Mautreform zum Ende des Jahres 2023 vorbereitet werden. Darüber hinaus setzt sich die Union für eine Beschleunigung der Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur und des Baus von Lkw-Parkplätzen und Autohöfen mit angemessener sanitärer Infrastruktur ein. Der Beruf „Lkw-/Berufskraftfahrer“ soll zum Engpassberuf erklärt, die Erlangung des Lkw-Führerscheins durch Reformierung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes erleichtert und in Fremdsprachen ermöglicht sowie die Ausbildung europaweit harmonisiert werden.