Hannover. Die IHK Niedersachsen (IHKN) setzt sich im Rahmen der aktuellen Novellierung der Straßenverkehrsordnung dafür ein, dass das Lkw-Fahrverbot nicht verkürzt wird, wenn es sich um einen bundeseinheitlichen Feiertag handelt.
Eigenen Angaben zufolge soll das Lkw-Fahrverbot an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen auf die Zeit zwischen 7 Uhr und 20 Uhr beschränkt werden. Grund für die Forderung ist, dass der Reformationstag (31. Oktober) in Niedersachsen als Feiertag in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurde. Das gilt aber erst ab dem Jahr 2020.
Fahrverbot an zwei aufeinanderfolgenden Tagen
„Damit gilt ab dem kommenden Jahr auch hier ein Lkw-Fahrverbot", sagt Hendrik Schmitt, IHKN-Hauptgeschäftsführer. „Das ist insbesondere für die Logistikbranche problematisch. Da der Folgetag im angrenzenden Nordrhein-Westfalen der Feiertag Allerheiligen ist, bestehen somit an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Fahrverbote in NRW und Niedersachsen“, so Schmitt.
„Damit entstehen niedersächsischen Unternehmen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen erheblicher Mehraufwand und zusätzliche Kosten bei der Sicherstellung ihrer Produktionsprozesse und Lieferketten“, sagt auch Felix Jahn, Sprecher Verkehr der IHK Niedersachsen. (fa)