Seitenwind könne solche Gespanne viel einfacher umblasen, als das etwa bei 40-Tonnern der Fall sei, sagte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherungswirtschaft.
Ein entsprechendes Fahrverbot ab einer Windgeschwindigkeit von 75 Stundenkilometer müsse in der Straßenverkehrsordnung geregelt werden, forderte er. Die Leichtbauweise, verbunden mit der großen seitlichen Windangriffsfläche, sei Ursache zahlreicher Unfälle."Das ist kein Autobahnbrücken-Problem", sagte Brockmann.
SCHON BEI WINDSTÄRKE 7 WIRD ES KRITISCH
Allein in Sachsen-Anhalt habe der Sturm "Niklas" im März vergangenen Jahres 13 Lkw oder deren Anhänger umgerissen. Die Unfallursache Seitenwind sei bei Leichtgespannen vier Mal häufiger als im Durchschnitt. Die Nutzung der 12-Tonner hat enorm zugenommen, weil sie lange von der Lkw-Maut befreit waren und mit dem alten Führerschein der Klasse 3 gefahren werden können.
350 Simulationen habe man zur Kippstabilität durchgeführt. Ergebnis: Leere 12-Tonnen-Gespanne können bereits ab 55 km/h bei Windstärke 7 kippen, voll beladene ab 74 km/h. "Aber ein 40-Tonnen-Gliederzug, der voll beladen ist, den bringen sie nicht zum Kippen."