Potenziell betroffen von dieser Regelung, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV, seien Menschen, die viel im Freien arbeiteten.
Zum Schutz der Beschäftigten müssen Arbeitgeber hier wirksame Lösungen entwickeln, fordert die DGUV. Wer viel Sonnenlicht ausgesetzt sei, könne etwa durch Arbeitszeitverlagerungen und das konsequente Tragen von geeigneter Kleidung vorbeugen.
Drei weitere Berufskrankheiten wurden zum 1.1.15 anerkannt: Kehlkopfkrebs durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen, Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (z.B. Presslufttige hammer) und das Carpaltunnel-Syndrom - eine Nervenschädigung, die durch wiederholte manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen verursacht wird. SK