Thomas Betz ist zu fünf Jahren Haft und 2,16 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt worden. Im Prozess des seit 2,5 Jahren in Untersuchungshaft sitzenden Reutlinger Spediteur Thomas Betz ist das Urteil gefallen. Die zehnte große Strafkammer des Landgericht Stuttgart sprach den 49-Jährigen der Bestechung, Urkundenfälschung und des Sozialversicherungsbetrugs für schuldig und verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 2,16 Millionen Euro. Die 2,5 verbleibenden Jahre wurden zur Bewährung ausgesetzt, da keine Fluchtgefahr bestehe.
Die Betz Unternehmensgruppe muss 19,6 Millionen Euro an das Finanz- und Zollamt sowie Sozialversicherungsträger nachzahlen. Zudem muss es eine Geldstrafe in Höhe von 6,24 Millionen leisten und 8,5 Millionen Euro Wertersatz für die unrechtmäßig erlangten Wettbewerbsvorteile.
Thomas Betz hatte von 1999 bis 2002 osteuropäische Fahrer illegal zu Billiglöhnen in Europa eingesetzt. Dabei hat er bulgarische Fahrer nicht zur Sozialversicherung angemeldet und so 9,6 Millionen Euro Beiträge hinterzogen. Zudem erwarb er mittels Bestechung 2900 Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr und mehr als 1000 Visa. Der insgesamt entstandene Schaden wird auf 50 Millionen Euro geschätzt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Seiten können noch Rechtsmittel einlegen.
Nach dem Urteil erklärte Betz, er wolle nicht mehr zurück ins operative Geschäft, sondern das Unternehmen künftig als Gesellschafter in der Holding steuern.
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