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Recht: "Du Wichser!" - dieser Spruch kann 1000 Euro Strafe kosten

03.11.2009 15:03 Uhr
Recht: "Du Wichser!" - dieser Spruch kann 1000 Euro Strafe kosten
Ein Stinkefinger kostet bis zu 4000 Euro

Wer im Straßenverkehr andere Verkehrsteilnehmer beschimpft, dem drohen hohe Strafen.

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Wer im Straßenverkehr andere Verkehrsteilnehmer beschimpft, dem drohen hohe Strafen. Nach Angaben des ADAC kann es vor allem dann teuer werden, wenn sich die Beleidigungen gegen Polizisten, Hilfspolizisten oder Politessen richten. Spitzenreiter ist ein Autofahrer, der für seinen gestreckten Mittelfinger zu 4000 Euro Strafe verurteilt wurde. Die Höhe der Geldstrafe hängt laut ADAC vor allem vom Monatsgehalt des Beschuldigten und von der konkreten Beleidigungssituation ab.

Schon die Geste „Zunge herausstrecken“ kann mit 150 bis 300 Euro, „einen Vogel zeigen“ mit 750 Euro geahndet werden. Bei den verbalen Beleidigungen reicht das Strafmaß von 250 bis 2500 Euro. Sprüche wie „Leck mich doch“ oder „Witzbold“ schlagen mit 300 Euro aufs Konto. „Bullenschwein“, „Wichtelmann“ oder „Du Wichser“ können mit 1000 Euro bestraft werden. Richtig teuer wird es bei „Du Schlampe“ (1900 Euro) sowie „Fieses Miststück“ oder „Alte Sau“ (jeweils 2500 Euro). 

Außerdem sollten Verkehrsteilnehmer darauf achten, dass auch indirekte Beleidigungen Folgen nach sich ziehen können. Die Feststellung „Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen“ kann 1600 Euro kosten. Einen Polizisten duzen, sollte auch vermieden werden. 600 Euro drohen in diesem Fall.

Was viele nicht wissen: Nach Paragraph 185 Strafgesetzbuch ist die Beleidigung eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet wird. Wird die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, so drohen sogar bis zu zwei Jahre Haft. Eine Verurteilung bewirkt zudem nicht nur einen Eintrag ins Bundeszentralregister, sondern auch einen Vermerk im Verkehrszentralregister und fünf Punkte in Flensburg. (ah)        

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KOMMENTARE


Mohamed Sprenger

03.06.2020 - 14:59 Uhr

Geil


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