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Schlafmediziner lobt neue EU-Richtlinie

01.11.2014 08:00 Uhr
Schlafmediziner lobt neue EU-Richtlinie
Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, muss der Verdacht auf Schlafapnoe küntig abgeklärt werden
© Foto: picture-alliance/dpa/Klaus Rose

Die EU erachtet das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom neuerdings als Risikofaktor. Das hat für betroffene Berufskraftfahrer Folgen.

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In einer neuen EU-Richtlinie wird das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom erstmals ausdrücklich als Risikofaktor genannt. "Das ist ein großer Schritt in Richtung Verkehrssicherheit", lobt Dr. Wilfried Böhning, Chefarzt und Leiter des Schlafmedizinischen Zentrums in der Karl-Hansen-Klinik Bad Lippspringe. Der Mediziner macht seit Jahren darauf aufmerksam, dass der sogenannte Sekundenschlaf Hauptursache für schwere Verkehrsunfälle ist. In der Richtlinie 2014/85/EU, die am 1. Juli 2014 von der EU-Kommission erlassen wurde, heißt es: "Bewerber oder Fahrzeugführer, bei denen der Verdacht auf ein mittelschweres oder schweres obstruktives Schlafapnoe-Syndrom besteht, werden zur Einholung eines medizinischen Gutachtens an eine anerkannte ärztliche Stelle weiterverwiesen, bevor eine Fahrerlaubnis erteilt oder erneuert wird. Ihnen kann bis zur Bestätigung der Diagnose vom Führen eines Fahrzeugs abgeraten werden." Die EU-Mitgliedstaaten müssen der Richtlinie spätestens ab dem 31.12.2015 nachkommen und entsprechende Rechtsvorschriften erlassen. Das schlafmedizinische Zentrum in Bad Lippspringe ist eines von mehreren großen Schlaflaboren Europas.

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