Ein Pkw-Fahrer wollte das Tempolimit auf der A 2 in Höhe des bundesweit bekannten Blitzers auf dem Bielefelder Berg kippen und damit indirekt auch gegen eine Radarüberwachung in Fahrtrichtung Hannover vorgehen. Der Blitzer am Bielefelder Berg erwischt pro Tag mehr als 300 Fahrer und spült Millionen in die Stadtkassen.
Der betreffende Autofahrer sah sich in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt, besondere Gefahrenquellen befänden sich nicht auf der Strecke, meinte er. Das Tempolimit widerspreche deshalb dem Gesetz, argumentierte der Kläger in seiner Klage gegen die Bezirksregierung Detmold. Das Gericht allerdings sah die Strecke als zu bergig und kurvig an, außerdem herrsche dort sehr reger Verkehr, sodass die Beschränkung zu Recht von der zuständigen Verkehrsbehörde festgelegt worden sei. Zur Überwachung dürfte auch die Blitzanlage weiter scharf geschaltet bleiben.
Verwaltungsgericht Minden
Urteil vom 10.11.2016
AZ: 2 K 867/15