Nur 32 Prozent befürworten einen entsprechenden Plan des Bundesjustizministers, 63 Prozent lehnen das ab, ergab das am 12.8.16 veröffentlichte ZDF-Politbarometer. Bisher wird der Führerschein nur Verkehrssündern entzogen. Künftig soll diese Einschränkung nicht mehr gelten. Ein Richter soll dann - zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe - als "Nebenstrafe" auch bei anderen Vergehen ein Fahrverbot verhängen dürfen, zum Beispiel, wenn Unterhaltszahlungen ausstehen.
Auf diese Änderung hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag verständigt. Das Bundesjustizministerium hat im Juni einen noch abzustimmenden Referentenentwurf vorgelegt. Es gibt jedoch Bedenken von verschiedenen Seiten, unter anderem vom ADAC.