-- Anzeige --

Unfallauto darf schnell verkauft werden

18.11.2017 08:00 Uhr
Unfallauto Gutachten
Auf ein Restwertgutachten darf man vertrauen
© Foto: Rainer Plendl/Fotolia

Hat ein Sachverständiger in seinem Gutachten den Restwert für ein Unfallauto ermittelt, darf das Auto zu diesem Preis verkauft werden.

-- Anzeige --

Im fraglichen Fall war anhand von vier Angeboten des regionalen Marktes der Restwert mit 10.750 Euro ermittelt worden. Das Gutachten ging an die gegnerische Versicherung, diese bestätigte den Eingang. Daraufhin verkaufte der Geschädigte das Unfallauto noch am selben Tag für 11.000 Euro. Zwei Tage nach dem Verkauf erhielt er durch die gegnerische Versicherung ein Restwertangebot eines überregionalen Händlers. Dieser hätte 9000 Euro mehr gezahlt. Nun wollte die Versicherung dieses höhere Angebot für die Regulierung des Schadens zugrunde legen und den Schaden des Klägers damit kleiner rechnen.

Der Bundesgerichtshof urteilte anders: Der Geschädigte durfte sich auf die Angaben im Gutachten verlassen, solange diese nicht erkennbar fehlerhaft zustande gekommen sind. Er musste keine eigenen Nachforschungen anstellen, weder bei überregionalen Händlern noch speziellen Aufkaufsportalen im

Bundesgerichtshof
Urteil vom 27.9.2016,
AZ: VI ZR 673/15

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.