Ohne die Polizei zu informieren oder Personalien zu hinterlassen, flüchtete er und meldete sich erst am nächsten Tag bei der Behörde. Seine Versicherung forderte nun wegen seines Verhaltens (Unfallflucht) eine Beteiligung von 5000 Euro an dem regulierten Schaden von ihm. Zu Recht, so das Amtsgericht München.
Das Argument des Beklagten, er habe die Schadenshöhe nicht erkannt und habe Angst gehabt, dass Schaulustige ein Foto von dem Unfall ins Internet stellen könnten, zählte nicht. Vielmehr äußerte das Gericht Bedenken, dass der Fahrer alkoholisiert gewesen sein könnte.
Amtsgericht München
Urteil vom 6.3.2015
Aktenzeichen 343 C 9528/14