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Verkehrszeichen: Orts-Hinweisschilder

02.09.2015 08:00 Uhr
Verkehrszeichen: Orts-Hinweisschilder
Bei diesem Schild sind Kfz-Fahrer dazu aufgefordert, auf Fußgänger zu achten
© Foto: picture-alliance/Bernd Settnik

Diese kleinen grünen Schilder mit gelber Schrift (Zeichen 385) sind verkehrsrechtlich (fast) unbedeutend!

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Obwohl sie in der Straßenverkehrsordnung StVO genannt sind. Man muss danach weder die Geschwindigkeit reduzieren, noch gilt dort ein Überhol- oder Parkverbot. Gültig sind nur die allgemeinen Ge- und Verbote. Ist ein Dorf (oder Weiler) zu klein, um eine eigene, gelbe Ortstafel aufstellen zu dürfen, soll der Durchreisende wenigsten die Möglichkeit haben, den Namen der Häuseransammlung im Vorbeifahren zu erhaschen.

Es gibt viele Regeln dazu, wie und warum Ortshinweisschilder aufgestellt werden dürfen - natürlich nur dort, wo nicht ohnehin eine Ortstafel (Zeichen 310) steht: nicht direkt neben anderen Schildern, nicht zu nah an der Straße und nicht zu weit weg. Es gibt sogar eine Verwaltungsvorschrift über die zulässige Größe und die Breite der Buchstaben. Und darüber, wann ein besonders langer Name getrennt werden darf. Wichtig ist, dass Orts-Hinweisschilder nicht einfach mitten im Gelände stehen. Um sie herum gibt es Häuser, Menschen und (langsamen) Verkehr. Darum verlangen die Juristen zumindest ein wenig mehr Vorsicht beim Fahren im grün-gelben "Dorf".

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