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Wochenruhezeit: Bußgeld bis 1500 Euro pro Stunde droht

28.07.2017 14:27 Uhr
Wochenruhezeit: Bußgeld bis 1500 Euro pro Stunde droht
Nach dem Bußgeld-Schock bleibt abzuwarten, wie genau und wie häufig das Bundesamt für Güterverkehr den neuen Tatbestand kontrolliert
© Foto: Stefan Puchner/dpa/picture-alliance

Wer trotz des neuen Verbots die regelmäßige Wochenzeit im oder am Lkw zu verbringt, muss hohen Strafen rechnen. Satte 500 beziehungsweise 1500 Euro pro Stunde drohen Fahrer und Unternehmer.

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Köln. Wer trotz des neuen Verbots die regelmäßige Wochenzeit im oder am Lkw zu verbringt, muss ab sofort mit richtig teuren Strafen rechnen. Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) jetzt der VerkehrsRundschau mitteilte, hat die für Anpassungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen neuen Tatbestand erstellt. Demzufolge muss der Fahrer bis zu 500 Euro pro unterschrittener Stunde zahlen und der Unternehmer bis zu 1500 Euro pro unterschrittener Stunde, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrerhaus oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird. Neben dem BAG kontrollieren dies Polizei und Zoll.

„Zwar haben diese Beträge bisher noch keinen Eingang in den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gefunden und es ist insoweit auch noch mit Anpassungen zu rechnen“, sagte ein BAG-Sprecher auf Anfrage. Bis eine abschließende Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden und eine förmliche Anpassung des Bußgeldkatalogs erfolgt seien, orientiere sich die Ahndungspraxis seiner Behörde aber an diesen Bußgeldsätzen. „Die Beträge gehen von vorsätzlicher Begehungsweise und gewöhnlichen Tatumständen aus“, erklärte er. Die Höhe sei mit Blick auf die Beispiele in Belgien und Frankreich bewusst gewählt worden, um Autobahn-Nomaden abzuschrecken.

Verbot seit einer Woche in Kraft

Seit 25. Mai stellt eine Gesetzesänderung klar, dass sowohl einem Fahrer als auch dem Verkehrsunternehmen auf deutschem Boden ein Bußgeld droht, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht wird. Bisher hatten Transport- und Speditionsverbände damit gerechnet, dass bei Zuwiderhandlung eine Strafe von 60 Euro beziehungsweise 180 Euro pro Stunde droht. Neben den saftigen Bußgeldern müssen die Betroffenen damit rechnen, dass das BAG die Weiterfahrt untersagt, bis die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit vollständig an einem Ort mit geeigneter Schlafmöglichkeit nachgeholt wurde. (ag)

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