-- Anzeige --

30 Sekunden Fußball geguckt: Abmahnung

18.02.2018 08:00 Uhr
Gelbe Karte
Private Tätigkeit in der Arbeitszeit rechtfertigt eine Abmahnung
© Foto: Arne Dedert/picture-alliance

Nutzt ein Arbeitsnehmer einen dienstlichen Computer unerlaubt und während der Dienstzeit privat, kann das erheblichen Ärger bringen.

-- Anzeige --

In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer auf dem Dienst-PC 30 Sekunden lang Fußball geguckt, so lange hatte das Streaming des Spiels im Internet gedauert. Zwei Zeugen bestätigten dieses Verhalten. Der Arbeitgeber erteilte daraufhin eine Abmahnung.

Mit dem Anliegen, diese aus der Personalakte entfernen zu lassen, scheiterte der Betroffene vor dem Arbeitsgericht. Ein solches Verhalten rechtfertigt laut dem Urteil grundsätzlich eine Abmahnung, weil während dieser Zeit die Arbeitskraft nicht für den Betrieb zur Verfügung stand. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Arbeitsgericht Köln
Urteil vom 28.8.2017
Aktenzeichen 20 Ca 7940/16

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.