Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat Berichte zurückgewiesen, auf die LKW-Maut solle aufgrund der Sparmaßnahmen zusätzlich Gewerbesteuer erhoben werden.
Nach einem Bericht der „Wirtschaftswoche" hat das Finanzamt Reutlingen einen Unternehmer aufgefordert, auf die abgeführte LKW-Maut noch Gewerbesteuer zu zahlen. Zur Begründung hieß es, bei der Maut handle es sich um eine Miete für die Benutzung der Autobahn und Mieten würden zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten habe erklärt, er werde sich in Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium gegen diese an die Unternehmenssteuerreform 2008 angelehnte steuerpolitische Interpretation wenden.
Eine Steuer auf die LKW-Maut sei nicht geplant, erklärte Ministeriumssprecher Ingo Strater auf Anfrage der VerkehrsRundschau. Im Rahmen des Sparpakets sei nur die Bemautung der vierspurigen Bundesstraßen beabsichtigt. Ein Sprecher des baden-württembergischen Finanzministeriums hatte darauf hingewiesen, die Frage werde gerade auf Bund-Länder-Ebene erörtert. „Bis zu einer endgültigen Klärung sind die Finanzämter des Landes angewiesen, von einer Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer abzusehen". Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, welche Mehreinnahmen bei einer Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht auf Freiberufler zu erwarten sind. (jök)