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Fahreignung: Zu wenig unter Kontrolle?

24.12.2017 08:00 Uhr
Fahreignung: Zu wenig unter Kontrolle?
Lkw-Fahrer müssen regelmäßig zur Gesundheitsuntersuchung
© Foto: Mascha Brichta/picture-alliance

Nur alle fünf Jahre müssen Lkw-Fahrer zur Gesundheitsuntersuchung. Kann man damit die Verkehrssicherheit gewährleisten? Und wie könnte man diese erhöhen? Ein Überblick über den aktuellen Stand in Sachen Fahreignung und Fahrtüchtigkeit - und die Schwierigkeit, beides zu beurteilen.

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Kommt es einem nur so vor? Oder passieren in den letzten Monaten tatsächlich gehäuft Lkw-Unfälle, bei denen im polizeilichen Unfallbericht "medizinischer Notfall" steht?

8. September: Ein 51-Jähriger erleidet auf der B 51 einen Herzinfarkt. Er stellt den Lkw noch am Rand der Fahrbahn ab, verhindert die Kollision mit anderen Fahrzeugen. Der Fahrer verstirbt.

10. September: Ein Gliederzug gerät auf der A 3 bei Mainaschaff ins Schlingern, touchiert die Außenleitplanke. Der 61-jährige Fahrer wird bewusstlos aufgefunden, er verstirbt noch am Unfallort.

29. September: In Salzgitter-Thiede rammt ein Lkw eine Fertiggarage. Der Fahrer hatte einen Schwächeanfall erlitten.

2. Oktober: Ein 57-jähriger Lkw-Fahrer kommt von der B 7 ab, stürzt mit dem Zug in die Böschung. Unfallursache: Herzinfarkt. Er wird schwer verletzt geborgen und verstirbt später.

FAHRGEEIGNET, ABER AUCH FAHRTÜCHTIG?

Kann man solche Situationen verhindern? Laut Statistik sind Unfälle wegen Kreislaufversagen mit rund 0,4 % der Fälle selten, die Unfallfolgen sind allerdings oft fatal. Ein Herzinfarkt lässt sich kaum vorhersagen wie auch andere medizinische Notfälle nicht. Oft schreibt die Polizei in den Unfallbericht "Schwächeanfall". Die Frage ist: Wie kam es dazu? Waren diese Personen generell fahrgeeignet, aber eben in der aktuellen Situation nicht fahrtüchtig? Oder gab es doch schon Anzeichen für eine schwere Erkrankung, die eigentlich eine Fahreignung ausgeschlossen hätte - bloß hat das niemand bemerkt?

- Die Fahreignung ist die generelle geistige und körperliche Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs. Sie kann (und muss bei Lkw-Fahrern alle fünf Jahre) durch Ärzte bescheinigt werden.

- Die Fahrsicherheit/Fahrtüchtigkeit beschreibt die momentane geistige und physische Fähigkeit. Sie muss vom Fahrer vor Antritt der Fahrt selbst beurteilt werden (im akuten Krankheitsfall auch vom Arzt).

- Beides kann durch Krankheiten, und/oder eine medikamentöse Therapie, Drogen etcetera eingeschränkt sein.

FAHREIGNUNG: WISSEN DIE ÄRZTE, WAS SIE TUN?

Wer Inhaber der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1 und der zugehörigen Anhängerklassen ist (nach 1999 ausgestellt), muss alle fünf Jahre zum Arzt, spätestens aber mit 50 (vor 1999 ausgestellt). Dort wird die Fahreignung anhand des aktuellen Gesundheitszustands gecheckt. Eine besondere verkehrsmedizinische Ausbildung braucht der Arzt nicht, es dreht sich hier lediglich um ein Screening nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung. Da wird schon mal im Viertelstundentakt gearbeitet - das obligatorische Urinpröbchen, ein paar Fragen nach dem Standardfragebogen, Herz abhören, Hörtest und dann weiter zum Augenarzt.

NUR ALLE FÜNF JAHRE EINE EINFACHE UNTERSUCHUNG

Reicht dieses allgemeine kurze Screening dafür, dass der Arzt anschließend beurteilen kann, ob ein Fahrer tatsächlich fahrgeeignet ist? Ob seine körperliche und vor allem auch psychische Kraft stabil ist? Weiß der Arzt dadurch, mit welchem Stress oder welchen Problemen sich der Betroffene herumschlägt, mit welchen Mitteln er sich wach hält, was ihn emotional umtreibt, wie er (wahrscheinlich) auf bestimmte Verkehrskonstellationen reagiert, ob er stressanfällig oder -resistent ist, ein defensiver oder aggressiver Mensch? All das beeinflusst sein Verhalten, damit einhergehend die Verkehrssicherheit und also auch die Fahreignung.

In einigen anderen europäischen Ländern, zum Besipiel in der Schweiz, ist für die beurteilenden Ärzte eine verkehrsmedizinische Ausbildung Pflicht. Verkehrspsychologische und -medzinische Erkenntnisse fließen in ihre Beratung mit ein. Das wäre auch für Deutschland ein Ansatz. Bei uns müssen nur Fachärzte, die medizinische Gutachten erstellen, eine solche Qualifikation vorweisen.

Der Gesundheitscheck für Berufskraftfahrer läuft in Deutschland nach einem Muster ab, das in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgeschrieben steht. Vieles, was die Fahreignung beeinflusst, wie etwa die oben genannten psychischen Befindlichkeiten, bleibt in dem vorgedruckten Fragebogen außen vor.

Diejenigen, die so standardmäßig über Wohl und Wehe in puncto Fahreignung entscheiden, haben eine hohe Verantwortung. Doch auch der arztrechtliche Hintergrund wie etwa die Schweigepflicht (zum Beispiel, wann diese aufgehoben ist) oder auch die Arzthaftung sind nicht etwas, das sich in der Fahrerlaubnisverordnung findet.

WEITERBILDUNGEN FÜR ALLGEMEINÄRZTE

In der Fahrerlaubnisverordnung, §§ 11 bis 14, Anlagen 4, 5 und 6, sind die Bedingungen für den Erhalt und die Verlängerung der Fahrerlaubnis geregelt. Sie gelten für die Ersterteilung wie für die Verlängerung der Fahrerlaubnis. Aufgelistet sind Mängel und Erkrankungen, die die Eignung einschränken oder auch aufheben. Auch wie die ärztliche Eignungsuntersuchung auszusehen hat, ist darin geregelt. Die Anlagen zur FeV enthalten entsprechende Vordrucke. Es handelt sich laut FeV um eine "orientierende Untersuchung" als Grundlage für die Führerscheinbehörde.

Verkehrsmedizinische Gutachter bemängeln schon lange die fehlende verkehrsmedzinische Qualifikation der behandelnden Ärzte (siehe Interview mit TÜV-Gutachterin Sabine Herzberg, Seite 10). "In meinem Medizinstudium war das Thema Verkehrsmedizin schlicht nicht vorhanden. Hier besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf." Von der Politik ist hier keine Unterstützung ersichtlich, aber wenigstens ist sich die Bundesärztekammer des Problems bewusst: Sie bietet allen Ärzten, die mit Bewertungen zur Fahreignung zu tun haben, eine zuletzt im November 2016 aktualisierte Fortbildung an. Ziel ist laut Lehrprogramm "die Steigerung verkehrsmedizinischer Kompetenz bei Ärzten, damit sie die Patienten verantwortungsvoll in Krankheit und im Alter im Hinblick auf die Mobilität begleiten."

Jeder Arzt ist verpflichtet, den Patienten zu beraten und aufzuklären, wenn die Fahrsicherheit oder die Fahreignung gefährdet ist. Durch die Schulungen sollen Mediziner auf der Basis grundlegender Kenntnisse "in die Lage versetzt werden, Patienten in rechtlicher und fachlicher Hinsicht verkehrsmedizinisch aufzuklären und zu beraten". Wer möchte, kann sich mittels aufbauender Module zum nach dem § 11 FeV anerkannten Gutachter qualifizieren.

MEDIZINISCHE GUTACHTEN: SIND DIE LEITLINIEN AKTUELL?

Auch die Gutachter müssen sich natürlich an die Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung halten. Die zweite Säule ihrer Arbeit sind die "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung". Sie entstanden aus einer Verschmelzung der Regelwerke "Krankheit und Kraftverkehr" und "Psychologische Gutachten Kraftfahreignung". Im Jahr 2000 wurden die Begutachtungsleitlinien erstmals publiziert. Federführend ist die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Bergisch-Gladbach. Die Leitlinien sind nicht in Stein gemeißelt, sondern werden kapitelweise laufend aktualisiert. Die einzelnen Fachgesellschaften (Kardiologie, Psychologie etc.) stellen Arbeitsgruppen mit Experten, die für Aktualität nach dem aktuellen Stand der Forschung sorgen.

In den vergangenen fünf Jahren wurden mehrere Kapitel ergänzt: 2009 "Epileptische Anfälle und Epilepsien", 2014 folgte die Überarbeitung von "Hörvermögen", "Diabetes", "Störungen des Gleichgewichtssinnes" sowie "Tagesschläfrigkeit". Ende 2016 gab es die lang fällige Aktualisierung bei den "Herz- und Gefäßkrankheiten" und das Thema Tagesschläfrigkeit wurde um das Kapitel "obstruktives Schlafapnoe-Syndrom" ergänzt.

Letzteres wurde im August 2017 überarbeitet und ist damit vorläufig das aktuellste Kapitel. Gutachterin Sabine Herzberg, selbst Psychiaterin, hofft auf eine baldige Aktualisierung in ihrem eigenen Fachgebiet, also dem Kapitel "Psychische (Geistige) Störungen". Das Kapitel ist seit dem 1. Februar 2000 unverändert geblieben. In den Leitsätzen sind lediglich drei verschiedene psychische Krankheitsgruppen genannt, die die Fahreignung infrage stellen können, "dabei gäbe es da viel mehr", sagt Sabine Herzberg.

CANNABIS: WEITERBILDUNG UND EMPFEHLUNGEN

In Abständen ändert sich das Fahrerlaubnisrecht oder andere Umstände treten ein, die eine Aktualisierung der Begutachtungsleitlinien erfordern.

Eines der aktuellsten Themen wird auf dem nächsten Deutschen Verkehrsgerichtstag vom 24. bis 26. Januar diskutiert werden: die Fahreignung unter dem Einfluss von Cannabis. Seit März 2017 dürfen Ärzte Patienten mit schweren Erkrankungen getrocknete Cannabisblüten verschreiben, wenn es keine therapeutischen Alternativen gibt. Aktuell stellt sich die Frage: Dürfen diese Patienten aktiv am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen? Darf und soll die Fahrerlaubnis bereits bei einer erstmaligen Fahrt unter dem Wirkstoff entzogen werden und wo liegen die Grenzwerte? Bislang steht davon nichts in den Begutachtungsleitlinien, es existiert jedoch eine Handlungsempfehlung für Ärzte von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin.

FAKTOR MENSCH: JEDER MUSS SICH SELBST ÜBERPRÜFEN

Die Fahrerlaubnisverordnung schreibt es vor: Zum Führen eines Fahrzeugs muss man bestimmte körperliche und geistige Anforderungen erfüllen. Die Fahreignung kann vom Arzt bescheinigt werden, doch was die aktuelle Fahrtauglichkeit betrifft, so hat jeder Kraftfahrer auch eine Selbstüberprüfungspflicht. Er muss vor Antritt einer Fahrt abwägen, ob er ausreichend leistungsfähig, also körperlich und geistig fit ist.

Hier kommt der "Faktor Mensch" ins Spiel. Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) schreibt in einem Positionspapier zur Fahreignungsberatung unter anderem: "Dem Faktor ,Mensch' kommt für das Funktionieren des Verkehrs eine Schlüsselrolle zu, gilt er doch als die wesentliche Einflussgröße zur Verminderung riskanten Verkehrsverhaltens und des Unfallrisikos im Straßenverkehr. ..." Jeder Mensch unterliegt bestimmten persönlichen Eigenschaften - wie etwa ablehnende Haltung oder Aggression. Verschiedene Verkehrssituationen werden auf verschiedene Art gedeutet. Der Mensch reagiert oft emotional, schätzt Gefahrenlagen fehlerhaft ein oder nimmt sie erst gar nicht wahr. Alles zusammen kann eine explosive Mischung sein, die vielen nicht bewusst ist.

DEN CHECK NUTZEN, UM PROBLEME ANZUSPRECHEN

Die Verantwortung für die eigene Fahrtüchtigkeit kann weder an den Arbeitgeber noch den Arzt abgetreten werden. Jeder sollte sich des Risikos bewusst sein, das damit einhergeht, in einer schlechten körperlichen oder psychischen Verfassung einen 40-Tonner zu steuern. Nicht nur Alkhohol, Drogen, Arzneimittel und ihre Nebenwirkungen, auch Stress, Schlafstörungen, betriebliche oder häusliche Probleme beeinträchtigen die Fahrsicherheit. Hier ist es wichtig, Fachkräfte zu Rate zu ziehen. Der vorgeschriebene Gesundheits-Check beim Allgemeinarzt eignet sich dazu sehr gut, wie übrigens auch die von den Kassen alle zwei Jahre bezahlte allgemeine Gesundheitsvorsorge (ab dem 35. Lebensjahr). Das offene und fachlich versierte Gespräch sollte von beiden Seiten gesucht werden, um keine Risikofaktoren zu übersehen.

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