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Heimliche Pause: Kündigung

24.05.2012 08:00 Uhr
Heimliche Pause: Kündigung
Kaffeepausen müssen auch als solche angezeigt werden
© Foto: Tom Jeier

Ein Fahrer einer Großbäckerei hatte mehrere Aufenthalte an der Tanke verschwiegen.

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acht ein Fahrer während der Arbeitszeit ohne Weisung des Arbeitgebers Pause an einer Tankstelle, ohne dies als Pause zu deklarieren, ist eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Der Fahrer eines Unternehmens der Backwaren-Industrie war bereits im Jahr 2010 wegen eines ungerechtfertigten Aufenthalts an einer Tankstelle abgemahnt worden. Im April 2011 geschah dasselbe, er hielt sich dort mindestens 27 Minuten, vielleicht auch 45 - 50 Minuten auf, ohne diese Arbeitszeitunterbrechung als Pause zu deklarieren. Bei einem Gespräch mit der Personalleiterin bestritt er zunächst, überhaupt dort gewesen zu sein. Nachdem er mit einer Zeugenaussage konfrontiert worden war, erklärte er, er hätte Magenprobleme gehabt und hätte sich geschämt, dies einzuräumen. Das so genannte "Nach-Tatverhalten" ist zwar grundsätzlich von einem Arbeitgeber zu berücksichtigen, etwa eine Entschuldigung. Hier reichte das Vorbringen des Fahrers aber nicht, um die Kündigung aufzuheben.

§ LaG Berlin-Brandenburg Urteil vom 1.12.2011 Aktenzeichen: 2 Sa 2015/11
www.berlin-brandenburg.de

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