Jogi will zwei Tage frei haben, weil seine Tochter heiratet. Seinen Jahresurlaub hat er schon verbraucht. Doch Jogis Chef hat kein Verständnis: „Weil ihr feiern wollt, soll ich dir frei geben? Das putz’ dir mal von der Backe." Der Brautvater wendet sich an Justus von Wegen, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nach Paragraf 275 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf Jogi die Arbeit verweigern, wenn er sie aus einem anerkennenswerten Grund nicht leisten kann. Mit ein paar warmen, aber bestimmten Worten macht der Anwalt das Jogis Chef klar. Und der nahm ihm das nicht mal übel. - Na bitte, geht doch!
Heute keine Zeit
03.06.2007 10:37 Uhr
Kein freier Tag ohne Urlaub oder Krankheit. Dieser Grundsatz gilt nicht in jedem Fall.