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Neue Sicherheitsregeln zum Schutz vor Corona

10.06.2020 17:56 Uhr | Lesezeit: 3 min
Neue Sicherheitsregeln zum Schutz vor Corona
Die Coronapandemie erfordert weiterhin Schutzmaßnahmen
© Foto: andresr/Getty Images/iStock

Das Coronavirus wird uns über das Jahr begleiten – umso wichtiger ist es, über die neuen branchenspezifischen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für den Güterkraftverkehr Bescheid zu wissen.

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Wie schützen wir die Beschäftigten in den Unternehmen? Um die Ausbreitung des Coronavirus an den Arbeitsplätzen der Bevölkerung zu verhindern, gibt es neue, verbindliche Arbeitsschutzregelungen für alle Betriebe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gaben am 16. April den neuen „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ bekannt.

Verbindliche Maßnahmen während der Krise

Er gibt unter anderem ein betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete Maßnahmen zum Infektionsschutz vor. Die Verantwortung für die Umsetzung trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Die Maßnahmen sind gegliedert in:

  • technisch (z.B. Arbeitsplatzgestaltung, Sanitär-/Pausenräume, Kantinen, Lüftung)
  • organisatorisch (Schutzabstände, Arbeitszeit-/Pausengestaltung, Homeoffice, Reinigung Arbeits- und Arbeitsschutzkleidung, Zutritt Betriebsgelände), Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle, Minimierung psychischer Belastungen etc.)
  • personenbezogen (zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung, Unterweisung, Schutz besonders gefährdeter Personen etc.).

Auf Basis der neuen Regeln arbeiteten Präventionsexperten der verschiedenen Wirtschaftszweige dann ganz spezifische Informationen für ihre Branche aus. Für den Bereich Verkehrswirtschaft ist die Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) zuständig und übernahm das Konkretisieren der Maßnahmen. Am 6. Mai schließlich veröffentlichte die BG ihre Empfehlungen für den Güterkraftverkehr.

Den ausführlichen „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie das Faktenblatt zum „Infektionsschutz im Güterverkehr“ der BG Verkehr können Sie unter folgenden Links kostenlos als PDF herunterladen:

Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Infektionsschutz im Güterverkehr: https://www.bg-verkehr.de/medien/medienkatalog/infoblaetter/faktenblatt-corona-gueterkraftverkehr

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