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BAG: 1053 Verstöße gegen Übernachtungsverbot im Lkw

17.11.2020 17:10 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lkw-Fahrer, Fahrerkabine, Pause, Wochenruhezeit
Die regelmäßige Wochenruhezeit darf in Deutschland bereits seit Mai 2017 nicht im Fahrerhaus verbracht werden
© Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/picture-alliance

2019 haben mehr Lkw-Fahrer gegen das Verbot verstoßen, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, als ein Jahr davor, berichtet das Bundesamt für Güterverkehr.

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Im vergangenen Jahr haben mehr Lkw-Fahrer gegen das damals noch deutsche Verbot verstoßen, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, als ein Jahr zuvor. Die Zahl der vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) festgestellten Verstöße gegen diese Regelung der Lenk- und Ruhezeit-Vorschriften lag 2019 bei 1053 und damit höher als 2018 (691). Das geht jetzt aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Eine Differenzierung nach Nationalitäten der kontrollierten Fahrer finde nicht statt, heißt es in der Antwort.

Weiter teilt die Bundesregierung mit, dass das BAG anhand der Aufzeichnungen und Daten, die von der Fahrerin oder dem Fahrer mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden, den tatsächlichen Verlauf der Lenk- und Ruhezeiten im Zeitraum zwischen dem aktuellen Kontrolltag und den vorangegangenen 28 Kontrolltagen prüft. „Da die Abfolge der Ruhezeiten einem regelmäßigen Rhythmus unterliegt, ist aus diesen Daten ersichtlich, welche Art der Ruhezeit der Fahrer zum aktuellen Kontrollzeitpunkt einlegen muss“, heißt es in der Vorlage.

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