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Bundestag beschließt Rechtsrahmen für autonomes Fahren

21.05.2021 16:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
autonomes Fahren
Deutschland will mit dem neuen Gesetz Vorreiter beim autonomen Fahren werden (Symbolbild)
© Foto: Uli Deck/dpa/picture-alliance

Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren können solche Fahrzeuge schon ab dem kommenden Jahr im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

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Deutschland soll internationaler Vorreiter beim autonomen Fahren werden. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag am späten Donnerstagabend, 20. Mai, verabschiedet hat. Für fahrerlose Kraftfahrzeuge der sogenannten Stufe vier wird damit die Möglichkeit eröffnet, dass sie bereits ab dem kommenden Jahr auf bestimmten festgelegten Strecken im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Beim vollautomatisierten Fahren der Stufe vier kann der Computer bei bestimmten Anwendungen vollständig die Kontrolle über das Auto übernehmen, ohne von einem menschlichen Fahrer überwacht zu werden. In Notfällen soll das System das Fahrzeug auch am Straßenrand zum Stehen bringen. Diese Technologie könnte nach Angaben des Verkehrsministeriums etwa für Shuttleverbindungen oder bei der Güterbeförderung zum Einsatz kommen.

VDA begrüßt das neue Gesetz

Der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) hat das neue Gesetz, das Deutschland zum Vorreiter beim autonomen Fahren machen soll, begrüßt. „Mit der Annahme des Gesetzes zum autonomen Fahren hat Deutschland die Chance die erste und bisher einzige Nation zu werden, die einen Rahmen für eine Zukunftstechnologie geschaffen hat“, sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller der „Deutschen Presse-Agentur“.

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