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Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert

07.09.2021 16:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Corona Impfstoff, Vaccine
Dürfen Arbeitgeber bald den Impfstatus ihrer Mitarbeiter einsehen?
© Foto: Wolfilser/stock.adobe.com

Das Bundeskabinett fordert, deutsche Betriebe sollen sich künftig stärker um die Impfung ihrer Mitarbeiter bemühen.

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Die Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen und ihre Beschäftigten ist verlängert und ergänzt. Das berichtet die Tagesschau. Demnach soll die Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt werden und gilt somit bis einschließlich 24. November.

Darüber hinaus besteht ab 10. September die Pflicht für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter über die Risiken einer Corona-Erkrankung und Impfmöglichkeiten zu informieren. Außerdem müssen Unternehmen ihre Beschäftigten zur Wahrnehmung von Impfangeboten freistellen sowie Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten unterstützen. Die Heimarbeit soll weiterhin als Möglichkeit zur Kontaktreduzierung bestehen bleiben, genauso wie das Bereitstellen von Schutzmasken am Arbeitsplatz.

Zudem will die Bundesregierung prüfen, ob Arbeitgeber das Recht haben, den Impfstatus ihrer Angestellten zu kontrollieren. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte kritisiert, dass nach den Plänen von Heil die Frage nach dem Impfstatus de facto untersagt werde.

Gesundheitsminister Jens Spahn tendierte nach eigener Aussagen zuletzt dahin, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber zumindest in den nächsten sechs Monaten nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen. Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier ist dafür. 

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